Ich würd sagen das kommt auf die Staatsbürgerschaft der betreffenden Person an. Wenn sich eine Person durch Auslandsaufenthalt der Wehrdienstleistung entziehen will, ist es durchaus möglich daß da etwas getan wird. Ich selbst hatte eine Doppelstaatsbürgerschaft, habe diese bei Geburt mitbekommen. Aber ich wurde ausschließlich in Österreich gemustert und hab auch hier meinen Wehrdienst geleistet.
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We have killed, and will kill again to defend our destiny. We believe the ends will justify the means.
Sie schreien nach uns um Hilfe, wenn ihnen das Wasser in das Maul rinnt,
und wünschen uns vom Hals, kaum als einen Augenblick dasselbige verschwunden.
- Prinz Eugen von Savoyen, 1704
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