Ein Polizist ist eine Respektperson, sicherlich. Deshalb muss er z.B. ordentlich gekleidet in der Öffentlichkeit erscheinen.
Das bedeutet aber nicht, dass bei diesem anderen Maßstäbe für Ehre und Würde angewendet werden. Der Tatbestand ist grundsätzlich der gleiche und damit auch die Strafe, ob nun der Nachbar, ein Unbekannter, ein Polizist oder einen Polizist in Zivil (welchen man ja nicht unbedingt als solchen erkennt) beleidigt wurde.
Beim Polizisten gibt es zwei Ausnahmen.
Zum einen ist die Beleidigung keine Straftat. Das heißt wenn der Beleidigte keinen Strafantrag stellt, dann wird die Beleidigung nicht verfolgt. Beim Polizisten(Amtsträger allgemein) ist das anders, da kann auch die Vorgesetzte Stelle diesen Antrag stellen.
Außerdem wird bei der Beurteilung der Tat, davon ausgegangen, dass ein Polist sich korrekt verhalten hat und damit die Beleidigung unprovoziert erfolgte, welches als besonders hart bestraft wird.
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