Zitat:
Original geschrieben von Naos
ja, das war sie. aber was hatte meine freundin damit zu tun? sie wart ein geladener gast, mehr nicht.
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wenn sie nichts damit zu tun hatte (weil geladener Gast): warum ist sie dann überhaupt mit dem Beamten aneinandergerasselt
Ich habe gerade folgendes Bild vor Augen:
Die Polizei wird zum Wiederholten Male zu einer Party mit zig Leuten gerufen. Doch statt Ruhe zugeben, wird gemosert und mind. 1 Person (deine Freundin) begeht Beamtenbeleidigung.
Ob es Sinn hat gegen den Strafbefehl zu prozessieren weiss ich nicht, die Frage die sich stellt: Kann eine Alkoholisierung zu dem Zeitpunkt noch gerichtssicher festgestellt werden?
Dann zu deinem angesprochenen "Unhöflich" sein:
also mal ehrlich: wenn ich als Polizist schonmal da war und es herrscht später immer noch ein mega Trubel würde ich mich verarscht fühlen. Sehr freundlich wäre ich sicher dann auch nicht mehr

Du weisst schon, dass die Polizei in solchen Fällen sogar noch härter durchgreifen darf? Konfiszierung der Musikanlage, Feststellung sämtlicher Personalien etc. pp.
Beamtenbeleidigung ist kein Kavaliersdelikt... über Sinn oder Unsinn können wir uns sicher unterhalten, aber es ist ein Rechtsverstoss

über die Höhe, die imho auch zu hoch ist, sicher auch. Die Frage: War es dem Beamten klar, dass sie alkoholisiert ist? Vielleicht wurde aus der Gruppe ähnliche Bemerkungen gemacht und deine Freundin hat es halt "erwischt". Sicher nicht schön, aber wenn es so war, sollte deine Freundin mal bei den anderen Partygästen anfragen, ob diese nicht einen kleinen Obulous beisteuern
