Das ändert nichts an der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, und die hat nunmal der Händler. Es gibt keine Möglichkeit für ihn, sie abzuwälzen. Denn der Kunde hat ja einen Vertrag mit ihm, nicht aber mit dem Hersteller.
Aus demselben Grund sind alle Software-Agreements usw. an die der Hersteller den Endkunden binden will, unwirksam. Weil kein Vertrag besteht.
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, die der Kunde nicht nutzen muß. Die Gewährleistungspflicht bleibt davon unberührt.
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