Februar 2002? Da gab es schon die zweijährige gesetzliche Gewährleistungspflicht. Reklamation beim Händler: Materialfehler. Wandlung verlangen, wenn seine AGB ihm nicht den Austausch gegen dieselbe Ware erlaubt.
Grund: Dasselbe Spiel kannst du heute billiger kaufen, bekommst aber den vollen Kaufpreis erstattet.
Geändert von Moltke (18-05-2003 um 15:13 Uhr).
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