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Alt 10-05-2003, 18:25
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m1a22 m1a22 ist offline
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Selbst wenn, laut der Dienstverordnung für Lehrer (es lebe google) in Bayern war dies nicht zulässig, denn:

Art.14 Abs 4
Die Schule ist nicht berechtigt, anderen Personen als den Erziehungsberechtigten Aus-kunft über Schüler und ihre Leistungen zu geben. Von dieser Regel kann jedoch abgewichenwerden, wenn die Erziehungsberechtigten ausdrücklich zustimmen oder wenn anzunehmenist, dass sich die Auskunft für die Schüler und die Erziehungsberechtigten nur günstig aus-wirkt und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erwartet werden kann. Die Auskunfts-pflicht gegenüber den Ausbildenden oder Arbeitgebern nach den schulrechtlichen Bestim-mungen für die Berufsschulen bleibt hiervon unberührt. Früheren Erziehungsberechtigtenvolljähriger Schüler können Auskünfte gegeben werden, wenn die volljährigen Schüler nichtwidersprochen haben. Die Erteilung von Auskünften über Schüler an Behörden außerhalb derSchulaufsicht richtet sich nach den dafür ergangenen besonderen Bestimmungen

Besonders, dies manifestiert dass:
Die Schule ist nicht berechtigt, anderen Personen als den Erziehungsberechtigten Aus-kunft über Schüler (...) zu geben
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Deutschland & Forever
Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator
Die 1.Liga 08/09 steht an:
Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1
SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)
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