Ich hab nen guten Tip. Durch die Persönlichkeitsentwicklung sind sie noch als Jugendliche anzusehen und müssen demgemäß nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. (Geht bis 21 Jahren)
Da gibt es folgende Strafen: Arrest bis 6 Monate und Jugendstrafe von 1-10 Jahren.
Da die beiden bisher nicht vorbestraft sind und nur ein mittelschwer Verletzter entstanden ist, beantrage mal 6 Monate Arrest. Günstige Sozialprognose, da Gefahr der Wiederholung nicht besteht und wegen tätiger Reue (Angebot von Schmerzensgeld, Blümelein ans Krankenbett gebracht.) Die Strafe ist zur Bewährung auszusetzen!
|