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Alt 08-05-2003, 17:25
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Moltke Moltke ist offline
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Ich hab nen guten Tip. Durch die Persönlichkeitsentwicklung sind sie noch als Jugendliche anzusehen und müssen demgemäß nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. (Geht bis 21 Jahren)

Da gibt es folgende Strafen: Arrest bis 6 Monate und Jugendstrafe von 1-10 Jahren.

Da die beiden bisher nicht vorbestraft sind und nur ein mittelschwer Verletzter entstanden ist, beantrage mal 6 Monate Arrest. Günstige Sozialprognose, da Gefahr der Wiederholung nicht besteht und wegen tätiger Reue (Angebot von Schmerzensgeld, Blümelein ans Krankenbett gebracht.) Die Strafe ist zur Bewährung auszusetzen!
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