Hmm, ich glaub ich weiße nochmal auf den artikel hier hin:
http://www.bpjs-klage.de/artikel/juschg.php
Demnach gibt es jetzt auch "Quasi-Indizierungen", die die gleihcen Auswirkungen ahben wie eine Indizierung, aber auch auf Spiele, die von der USK auf "für unter 18 zugänglich" (also z.B. ab12, ab 16, etc.) angewendet werden kann...
Insofern können sie das neue Jugenschdschutzgericht (leider) auch mit Bezug auf Generals zurecht loben, da es auch nach dem neuen Gesetz "Quasi-indiziert" hätte werden können. (Jedenfalls, wenn dieser Artikel die richtigen Schlüsse bezüglich des neuen Gesetzes zieht, was ich jetzt einfach mal angenommen habe

)
CU
Klaus