Hmm, ich rate mal zur Lektüre des folgenden Artikels:
http://www.bpjs-klage.de/artikel/juschg.php
Zitat:
aus dem Artikel
[...]
Im Klartext heißt das: Ein Spiel muss gar nicht erst indiziert sein, um den gleichen Beschränkungen wie indizierte Titel zu unterliegen!
...
Schon wäre das Spiel "quasi-indiziert". Gleiches würde mit "Command & Conquer: Generals" geschehen, wäre es nach dem 1. April erschienen: Zwar hätte die BPjM es dann nicht mehr indizieren dürfen (da von der USK eingestuft), doch unterläge es den gleichen Restriktionen wie indizierte Spiele, da es nach Auffassung der Familienministerin "den Krieg verherrliche".
[...]
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Für genauere Infos einfach den ganzen Artikel lesen...
Aber jedenfalls ist es somit nicht sicher, dass es etwas gebracht hätte kurz zu warten - ganz ausschließen würde ich es dennoch nicht...
CU
Klaus