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Alt 07-05-2003, 09:18
Gerry Gerry ist offline
Basishausmeister

 
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Ich gebe Dir Recht, dass dieser Paragraph der Justiz einen weiten Puffer gibt. Im Streitfall müssen eben die Gerichte die einzelnen Fälle entscheiden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass folgende Aussage von Dir nicht der Wahrheit entspricht :
"...Das heißt, ich kann jeden Verkäufer ab sofort verklagen, weil er ein Spiel mit übermäßiger Gewalt verkauft, das nicht indiziert ist... "

Man wird nie und nimmer einen Verkäufer verklagen können, bevor ein Gericht entschieden hat, ob ein Spiel kriegsverherrlichend oder schwer entwicklungsgefährdend für Kinder/Jugendliche ist.
Erst nach einer solchen Entscheidung drohen dem Verkäufer empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bei Zuwiderhandlung.

Ich wiederhole mich auch gerne noch mal, dass auch in diesem Fall nur Behörden handeln können. Du als Privatmann kannst NIE UND NIMMER einen Verkäufer aus solch einem Grunde verklagen.

Glaube Sepuku und mir. Wir sind vom Fach, auch wenn dies nicht unser Schwerpunktgebiet ist.
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