Zitat:
Original geschrieben von Earthman
nein gersi...es sind mehr als 6 monate...anfang 2002 gabs n neues gesetz
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upps... hast Recht ... an Endverbraucher mind. 12 Monate
es gibt nur ein "kleines" Problem:
Zitat:
Beweislastumkehr
Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten nach dem
Kaufdatum auf, so gilt auch bei gebrauchten
Verbrauchsgütern eine Beweislastumkehr (vgl. § 476
BGB). Dann wird vermutet, dass der Mangel bereits
beim Verkauf vorlag. Der Händler Fuchs müsste dann
beweisen, dass der Mangel am PC noch nicht vorhanden
war. Nach dem Ablauf von sechs Monaten hat – wie
bisher – der Käufer den Beweis zu führen, dass der
Mangel der Sache bereits bei Übergabe anhaftete.
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In wiefern es nun auch bei Gebrauchtwagen zutrifft weiss ich aktuell leider nicht...