hm, hab hier das Gefühl keiner hat ne Ahnung aber alle müssen was sagen.
Vielleicht informieren, vor dem Schreiben???
Ausserdem: Foto wird sowieso mitgeschickt. (hab auch gerade eins bekommen, bei weniger Überschreitung)
Achja:
Hier
http://verkehrsportal.de/verkehrsrecht/toleranz.htm steht:
Zitat:
Toleranzen bei Geschwindigkeitsmessungen
Die Meßtoleranzen und -genaugkeiten sind bei stationären Geschwindigkeitskontrollen abhängig vom eingesetzten Meßverfahren. Je nach Art des Verkehrsüberwachungsgerätes (und weiterer Umstände) können sich unterschiedliche Toleranzen ergeben. Die Festlegung einer Meßtoleranz obliegt letztlich dem Tatrichter bei der Beurteilung des Einzelfalles. Grundsätzlich sind nur geeichte Geräte zur Geschwindigkeitsmessung einzusetzen - andere (nicht geeichte) Geräte können zwar auch eingesetzt werden, dann sind jedoch ggf. höhere Toleranzwerte zu bestimmen. Die Eichtoleranzen der einzelnen Meßgeräte werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) festgelegt. Die Gültigkeit einer Messung ist dann gegeben, wenn die vorgeschriebenen Fristen zur Eichung des eingesetzten Gerätes eingehalten wurden (Nacheichung).
Die gerätespezifischen Fehlertoleranzen derzeit eingesetzter Geschwindigkeitsmeßgeräte betragen nach PTB im Radar-, Laser- und Lichtschrankenmeßverfahren üblicherweise:
- 3 km/h für Geschwindigkeiten < 100 km/h
sowie
- 3 % für Geschwindigkeiten > 100 km/h (aufzurunden auf eine ganze Zahl).
|
Das heisst, es würden dann 4km/h Toleranz abgezogen bei 130km/h. Mit evtl. Tachoungenauigkeit kann es vielleicht noch auf 120km/h runtergehen.