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hi - fsk-altersfreigaben an sich sind verpflichtend, da sich diese "nur" auf filme beziehen. usk-altersfreigaben hingegen - welche "interaktive medien" behandeln - sind nur richtwerte, sprich relativ unerheblich, da sich außer vielleicht der oma, die was nettes zu enkels geburtstag sucht, weder verkäufer noch käufer sonst daran halten.
dazu denke ich auch, wenn diese als bindend eingeführt würden, dass dies etwas zur entspannung der situation beiträge. somit würde auch der bpjm etwas dieses "feindbild-image" genommen, dass ihr doch etwas anhängt - ob gerechtfertigt oder nicht.
persönlich empfinde ich die indizierung allerdings gerechtfertigt. vorallem auch unter dem aspekt, dass der ganze prozess ja nicht der alleinige grund ist, warum es zu amokläufen gibt - aber definitiv auch irgendwie seinen teil beiträgt.
und jede möglichkeit, diese gefahr zu beseitigen sollte doch ausgenutzt werden. ich hätte auf jeden fall keine lust zustände wie z.t. in den usa verbreitet hier zu sehen, dass schüler jeden morgen durch einen metalldetektor laufen müssen um auch sicherzustellen, dass sie nicht mit irgendwelchen waffen in die schule kommen (und das nicht mal nur in großen städten ala nyc, la, etc.). und neben einer strengerem waffen(besitz)handhabung sind imho auch maßnahmen wie indizierung, altersbeschränkung etc. sinnvoll, problemlösungen ala erfurt zu verhindern.
und da sich eine indizierung ja (a) weder auf den besitz noch (b) auf jugendliche über 18 auswirkt, sehe ich in dem fall nur die - mal angenommen man richtet sich nach usk vorgaben - 16 - 18 jährigen als "verlierer" ... alle die älter sind können das spiel ja auch weiterhin kaufen und die, die es sowieso haben werden ja auch nicht beeinflußt.
und für alle anderen gibt es ja auch noch die möglichkeit das spiel entweder im ausland oder über die eltern zu kaufen... ersteres ist wohl mit etwas mehr (finanziellem) aufwand verbunden (funktioniert aber einwandfrei - habs selbst schon drei mal getestet) und letzteres sollte ja kein problem sein, wenn die eltern ihr kind für reif genug halten - wenn nicht, würde ich dessen fragen warum.
da ich noch in einem beitrag gelesen habe, dass die bpjm seit neuestem ohne antrag tätig würde... das ist mir neu. afaik (das letzte was ich definitiv weiß, datiert von irgendwann mitte januar) wird die bundesprüfstelle nur auf antrag von der (landes)jugendämter tätig, die ihrerseits wiederum auf einen hinweis von irgendwelchen eltern oder sonstigen personen warten.
die schuld deshalb alleinig bei der bpjm zu suchen ist daher etwas kurz gegriffen. und warum manche spiele (z.b. bf42) nicht indiziert sind, läßt sich so auch erklären denke ich.
und noch ist ja auch nicht aller tage abend. neben dem einspruch den ea eingelegt hat, gibt es ja noch die möglichkeit eine im nachhinein "geschnittene" version auf den markt zu bringen - wie es zum beispiel bei halflife der fall war...
bin mal gespannt ob ea der deutsche markt so wichtig ist...
gruß cookiemonster
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