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Alt 26-02-2003, 23:10
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Sepuku Sepuku ist offline
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OL Nick: Sepuku999
Zitat:
Original geschrieben von Raskolnikow
Es tut mir leid, wenn ich deine simplifizierende Weltsicht zertrümmern muss, aber es ist nicht die Sache der Regierung, sondern der Bundesprüfstelle - und die besteht aus deutschen Beamten und den unterschiedlichsten unabhängigen Interessenvertretern.
Sofern ich mich erinnern kann wurden bei Regierungswechsel ca. 150 Beamte und Richter ausgetauscht und auf verschiedenste Positionen gesetzt.
Auch wenn die BPJS seit 10 Jahren Gewaltigen Unfug in der Videogamewelt treibt.Die Regierung ist nicht ganz unschuldig.
Da werden Spiele wie M*rt*l K*mb*t direkt neben Kinderpornografie auf den Index gesetzt.
Wo bitte bleibt die Relativität?
Und jetzt kommts jeder Folgetitel eines Spieles darf seit 4 Jahren ohne Prüfung auf den Index geschoben werden.
M*rtal Komb*t hat schon eine Feuertaufe hinter sich.
Di* H*rd auch, sowie "beben auf Englisch".und D**m.
Diese Namen dürfen nicht mehr genannt werden.
Genauso wie G*n*r*ls

Paragraph 5 GJS Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften)

Nicht für indizierte Medien werben!
§ 5 GjS enthält drei Werbeverbote:

Ein indiziertes Medium darf nicht mehr in der Öffentlichkeit beworben werden. Zulässig ist die Werbung für das Medium innerhalb solcher Räume, zu denen nur Erwachsene Zutritt haben.
Für indizierte Teledienste darf nur geworben werden, wenn durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger Weise eine Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch Kinder oder Jugendliche ausgeschlossen ist.
Allerdings darf in keinem Fall mit der Indizierung "geworben" werden bzw. damit, dass ein Indizierungsverfahren anhängig ist oder war. Das gilt auch für den Fall, dass ein Medium nicht indiziert wurde.





Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefährdend ist. Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung).

.Letzter Satz ist sehr wichtig Liebe Admins.
Rechtlich seid ihr belangbar wenn dieses Forum offen bleibt.





Ist nur ein kleiner Hinweis!

Verschiedenste zeitschriften vom cypress Verlag u.a. die Maniac durften schon ordentlich abdrücken.

cypress Verlag = deutscher verlag für Computer und Videospiele.

Nehmts mir nicht übel.
Das sind die Gesetze der BPJS.

Geändert von Sepuku (26-02-2003 um 23:13 Uhr).
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