Ein gesetzlicher geregelter und dementsprechend auch überwachter Handel mit Organen von Lebendspendern würde zum einen für einen angemessenen Preis zB einer Niere sorgen, schon durch den Umstand, daß kein 'Beschaffungs-Risiko-Aufschlag' mehr anfiele. Außerdem würde es damit evtl. auch solchen Patienten möglich, eine Niere zu erwerben, die laut Dinglichkeits- und Verfügbarkeits-Katalog des jeweils verantwortlichen Gesetzgebers und der behandelnden Ärzte keinen Anspruch auf die nächste Spenderniere haben. Vielleicht könnte man da mit einem Losverfahren für gerechte Verteilung sorgen...
Generell bin ich auf jeden Fall dafür.
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