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Alt 19-10-2002, 12:16
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Zitat:
Original geschrieben von Cateyes


Nein da wieder Spreche ich dir ganz entschieden auch in Deutschland ist Lebenslang = Lebenslang aber bei uns gibt es die Möglichkeit erstmals nach 15 Jahren einen prüfung zu beantragen auf Entlassung sofern der Richter keine Mindestverbüß dauer fest gesetzt hat.
das stimmt nicht, ich weiß zwar nicht wie lange genau bei uns lebenslänglich ist, aber es ist nicht ein leben lang, wenn man einen wirklich sein leben lang weg sperren will, da kommt er in ne geschlossene anstallt und nicht ins gefängnis.
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