Zitat:
Original geschrieben von Baboon201
Auch nochmal ein für dich Bernd denn Lebenslang bedeutet in Deutschland 15 Jahre
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Nein da wieder Spreche ich dir ganz entschieden auch in Deutschland ist Lebenslang = Lebenslang aber bei uns gibt es die Möglichkeit erstmals nach 15 Jahren einen prüfung zu beantragen auf Entlassung sofern der Richter keine Mindestverbüß dauer fest gesetzt hat.
Nun zur Todesstrafe also es gibt bestimmt einige Delikte wo die Hinterbliebenen das für gut heißen würden ich dagegen finde es weniger Sinnvoll und ausserdem müsste man hierzu unser Grundgesetz ändern und wenn wir das Anfangen werd schützt dann die Normal Bürger vor Jeglicher Willkür der Regierung dann könnte man ohne große Probleme unser Grundgesetzt nach lust und Laune ändern.
Was passiert wenn man wie hier schon angesprochen ein Unschuldiger getötet wird!!!
Hier in Deutschland ist das schon gut wie es ist.