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Alt 14-10-2002, 21:06
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das ist das parteien gesetz:
Zitat:
Original aus dem Grundgesetz Art. 21

1. Die Partein wirken bei der politischen willensbildung des volkes mit. ihre gründung ist frei. ihre innere ordnung muss demokratischen grundsätzen entsprechen. sie müssen über die herkunft und der verwendung ihrer mittel sowie über ihre vermögen öffentlich rechenschaft geben
2. Parteien die nach ihren zielen oder nach dem verhalten ihrer anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den bestand der bundesrepublik deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. über die frage der verfassungswidrigkeit entscheidet das bundesverfassungsgerich.
3. das nähere regeln die bundesgesetze.
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