dann mach doch deinem Nachbar sanft aber verständlich klar, dass er das nicht darf
Wenn ihr praktisch zum Mithören "gezwungen" werdet, ist das für euch unzumutbar. Jedes Gericht würde euch bei einer gemessen Lautstärke von 75 dB Recht geben. Unabhängig von deinem Wohngebiet dürften das max. 60 dB, eher aber weniger (weitere Angaben findest du im untersten Link)
http://www.rab-friedrich-ramm.de/bei...ml#Fernsehlärm
unter 1.1.9 findest du deinen Bereich
Die zulässigen Lärmpegel findest du unter
http://www.gevestor.de/details/laerm...ig-501825.html -->> dann unter "zulässige Schalldruckpegel"
Viel Erfolg bei deinen Nachbarn
