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Alt 13-05-2010, 11:53
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Germane45 Germane45 ist offline
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BGH Urteil zum ungeschützten W-LAN

Wer seinen WLAN-Anschluss nicht schützt, so das dieser von dritten mit genutzt werden kann, muss zukünftig damit rechnen, das Unterlassung und Abmahnkosten verlangt werden.
Schadensersatz ist nicht mehr einklagbar.
Die Abmahnkosten werden auf max. 100€ festgesetzt.

-Quelle-
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