In der Sueddeutschen habe ich zum direkten Wahlrecht einen netten Komentar gelesen und mich gleichzeitig gewundert (
Komentar)
Ich muss ja zugeben ich habe mich mit dem Wahlrecht bzw. Gesetzgebung der Schweiz bisher noch nicht auseinandergesetzt, aber in der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht?? Also keine Prüfung der Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit? Das war mir neu und hat mich doch schon stark verwundert. Wie wird denn dann die Legislative in der Schweiz überprüft?