B-Ware muss, sofern als Funktionstüchtig deklariert, diese Anforderung auch erfüllen. Meist sind das nur optische Mängel die vorhanden sind wie Harry schon geschrieben hat, allerdings kann auch an der "Ware" selbst was fehlen was aber keinesfalls die Fuktion beeinträchtigen darf. Andernfalls wäre eine Nachbesserung oder Wandlung des Kaufvertrages erforderlich. Garantie besteht nach wie vor genauso wie Gewährleistung, wenn nichts anderes vermerkt ist. Und mal ehrlich, für 5€ ein 2.1? Den Woofer will ich sehen

Schlag ruhig zu, für 5€ kannst sicher nix verkehrt machen, ist bestimmt besser wie dein einer Lautsprecher
Mfg.