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Alt 04-02-2009, 10:26
Naos Naos ist offline
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Zitat:
Sollten Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben...
aha...

Zitat:
Sollten Ihre gewerblichen Einkünfte den Freibetrag übersteigen (oder Sie einen Verlust haben), müssen (sollten) Sie ebenfalls eine Gewerbesteuererklärung erstellen.

Und-denken Sie daran: Sie haben nicht nur betriebliche Einkünfte, sondern eventuell auch Ausgaben.

Die 400,-€ Regelung gilt lediglich für geringfügig Beschäftigte, da für diese bereits eine Pauschale für Steuer und Versicherung in Höhe von 30% durch den Arbeitgeber abgeführt wird.
Quelle

Wie hoch ist der Freibetrag für Normalverdiener? Hab meinem Steuerfreak auf den AB gesprochen. Hoffe der ruft mich bald zurück und bringt etwas Licht ins dunkle...

Danke Germane, schaue ich mir mal an...
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