Wo bei du dann gleich noch ein Strafverfahren wegen Amtsanmaßung bekommen wirst. Gut ist nicht StVO sondern das StGB, aber kann bis zu 2 Jahren Haft führen. Ok du hast dir immer noch 4 Punkte und 230€ gespart, aber fahren darfst du bei der Haft eh nicht ^^
Also wenn dann schon auf dem Standstreifen ausweichen, wobei wenn du da auf ein parkendes Fahrzeug auffährst, wünsche ich dir viel Spass, denn dann ist es grob fahrlässige Strassenverkehrsgefährdung mit Totesfolge und dürfte meines Wissens nach §315c StVO bis zu 5 Jahre Haft geben, wenn nicht sogar länger wenn dir der Vorsatz nachgewiesen wird.
Also doch rechts Überholen, wobei wenn dort was passiert, siehe oben.

also entweder drängeln, wobei dann dein Sicherheitsabstand zu klein ist, was zu mindest eine fahrlässige Strassenverkehrsgefährdung ist und somit bis zu 2 Jahre Haft bringen kann.
Recht ist meist etwas Schizophren, deshalb gibt es ja jede Menge Anwälte die damit Geld verdienen, die Gesetze so auszulegen, dass sie Recht haben.
Ich würde einmal mit genügend Abstand die Lichthupe ziehen(keine Nötigung, sondern die Anzeige eines Überholwunsches) und hoffen, dass der vor mir irgendwann mal nach Rechts fährt.
Gespart jedwelche Strafen, Nerven und dafür nur mit etwas Zeit gezahlt.