Zitat:
Zitat von BigMama
Aber ausgerechnet jetzt fühle ich mich zum ersten Mal so richtig in meinen Menschenrechten auf Informationsfreiheit (das ist ja auch wieder so ein relativer Begriff...also das was wir hier haben kann man nicht unbedingt als Informationsfreiheit bezeichnen, zumindest nicht als uneingeschränkte...) verletzt.
|
Informieren kannst du dich so viel du möchtest, so lange es sich um allgemein zugängliche Informationen handelt. Und da erhält man doch eine ganze Menge, vor allem über die
BpB, bei der es sich ja um eine staatliche Institution handelt.
Gedanklich durchspielen kannst du vieles aber sobald du konkrete Pläne in schriftlicher Form entwickelst, die du in einem wie auch immer zusammengestellten Kreis von Personen verteilst, machst du dich auffällig und auch strafbar. Selbiges gilt auch für eine verbale Verteilung. Wenn du unbedingt ein Szenario entwickeln möchtest dann tu das für dich allein.
Zitat:
BTT.: Jetzt mal im Ernst...schränkt das nicht meine Grundrechte ein?
|
Ein Recht auf Verschwörung gegen den Staat gibt es nicht.
Wenn du meinst eine Sicherheitslücke gefunden zu haben dann teile das doch einfach den Behörden mit, das wäre der wohl sicherste Weg. Und wenn du versucht ein Szenario möglichst detailgetreu gedanklich durchzuspielen behalt das lieber für dich.