Bisher sieht es wohl so aus, das die Mitarbeiter des Ordnungsamtes einen grösseren Spielraum zur Verfügung haben.
Den einen Verwarnen Sie mündlich, dem anderen knöpfen Sie bis zu 35.- Euro ab.
Nur sind die Stellen, an dem der Alkoholgenuss untersagt ist, noch nicht einmal gekennzeichnet.
Andere (Bundes) Länder, andere Sitten.........
Ich musste dabei auch an die braunen Papiertüten der Amis denken.
