also wenn ich mich noch richtig an meine rechtsvorlesung erinnern kann, ist ein werbeprospekt oder sogar eine Preisausschreibung in einem schaufenster rechtlich kein angebot sondern nur eine "Einladung zur Abgabe eines Angebots" (invitio ed offerendum oder so

) d.h. sie sind nicht an das gebunden, was in ihrem Prospekt steht. Kann mich aber auch irren, weil ich kein hauptberuflicher jurastundent bin, sondern einfach nur ein Semester lang ne Rechtsvorlesung im wirtschaftsbereich hatte
