Zitat:
Zitat von Excytee
Selbst wenn er Reue zeigen würde, würde ich sojemanden allerhöchstens Hafterleichterung geben, dass er sich mal bewegen und arbeiten darf, aber mehr nicht.
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Aber auch wirklich nicht mehr.
Ich meine noch kürzlich irgendwo gelesen zu haben, das aber auch unter Hafterleichterung, Ausgang vom Knast dazugehört.
Das fängt dann wohl ca. 1 Jahr vor der eigentlichen Entlassung statt.
