Die zweite Version war konform zu eurem Recht.
Beispiel Oblivion:
Es hat keinen Kopierschutz (nur einen CD-Check, der laut Recht nicht als Kopierschutz gilt). Also kann man keinen Kopierschutz umgehen (was laut dem neuem deutschen UrhG nicht erlaubt ist). So gilt das Image als Privatkopie und ist erlaubt, wenn man ein selbsterworbenes Original hat und dieses Image nicht weiterreicht. (ganz wichtig!).
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser"
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