Nun, immerhin ist es erfreulich, das meine Argumente ernst genommen werden. Du sprichst das Thema des Irrtums an, natürlich ist es immer möglich sich zu irren. Wogegen ich mich generell wende, ist, sein Gewissen aufzugeben, um seine Kraft und Macht ohne damit einverstanden zu sein, jemandem anderen zu verleihen, aus einem falschverstandenen Pflichtgefühl heraus. Denn das ist in Wahrheit gewissenlos und pflichtvergessen.
"Deutsches Herz, verzage nicht!
Tu, was dein Gewissen spricht."
Wenn es sich bloß um Wehrdienst handelt, ohne daß es zum Kampf kommt, ist das noch eine läßliche Sünde, obwohl es schon die Aufgabe des eigenen Gewissens und die Vorbereitung zum Verbrechen ist.
Aber alle Soldaten der Deutschen Wehrmacht z.b., die sich an Kampfhandlungen aktiv beteiligt haben, sind selbstverständlich Verbrecher. Denn sie haben dem Bösen gedient. Dabei ist es gleich, ob sie das Böse wollten oder es nur aus falschverstandener Pflicht taten. Auch wenn sie sich im Urteil irrten, so fällt dieser Irrtum auf ihr Haupt und mindert ihr Schuld in keiner Weise. Sie sind, wie jeder, für ihre Handlungen ALLEIN verantwortlich. Kein Kaiser, Führer, Kanzler, keine Republik kann ihm diese verantwortung abnehmen.
Und darum ist generell, sein Gewissen aufzugeben und sich zum Roboter anderer zu machen, verbrecherisch. Denn es ist die Pflicht jedes Menschen, zu prüfen ob richtig ist, was er tut und wenn er das nicht mehr tut ist er kein Mensch mehr, sondern bloß noch ein Roboter, geistiger Sklave und Gladiator, also das verachtenswerteste Lebewesen, das es geben kann.
Darum ist Satz (3) durchaus richtig. Denn Nichtprüfung ist bereits Verbrechertum, gegen sein Gewissen zu handeln erst recht. Denn mit letzterem tut man ja BEWUSST und ABSICHTLICH das Böse.
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