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Alt 17-03-2006, 09:20
Naos Naos ist offline
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Was Ebay dazu meint:

Zitat:
Hallo Herr Spak,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage zur rechtlichen Bindungswirkung. Mein
Name
ist Juergen Wendler. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

Zwischen Verkaeufer und Kaeufer kommt mit dem Ablauf eines bei eBay
eingestellten Angebots ein Kaufvertrag zustande.

Der Verkaeufer ist nach allgemeiner juristischer Vertragslehre dazu
verpflichtet, den Artikel zum Hoechstpreis an den Kaeufer abzugeben.
Der Kaeufer ist dazu verpflichtet, den Artikel zu diesem Preis
abzunehmen.

Nur in besonderen Faellen (z.B. Irrtum) kann entsprechend den allgemein
gueltigen zivilrechtlichen Vorschriften die Wirksamkeit dieses
Kaufvertrages angegriffen werden.

Bitte beachten Sie, dass uns eine individuelle Rechtsberatung vom
Gesetzgeber untersagt ist.
Fuer rechtsverbindliche Auskuenfte in Ihrem Einzelfall wenden Sie sich
bitte an einen Anwalt oder eine zugelassene Rechtsberatungsstelle.

Falls Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese E-Mail.
Ihr eBay Support-Team hilft Ihnen gerne.

Mit freundlichen Gruessen

Juergen Wendler

eBay Customer Support
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