@raptorsf: Der Verkäufer hätte sich ja auch entgegekommend zeigen können.
Zitat:
Zitat von Naos
...storniert.....1ne Stunde nach der Ersteigerung.
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Es wäre kein Problem gewesen, die Stornierung ohne Verweis auf die AGB durchgehen zu lassen, aber der primäre Grund der Stornogebühr Klausel ist das abhalten von den Spassbietern. Darüber könnte man nun auch diskutieren, Fakt ist aber das sich in der Regel der Verkäufer und der Käufer noch nicht kennen und somit nicht wissen, was der gegenüber für ein Mensch ist und somit nur seltenst Ausnahmen zulassen. Zum anderen wäre es ja auch so das wenn der Verkäufer nun eine Ausnahme zugelassen hätte, sich dies "herumsprechen" und der Verkäufer so in eine "Zwickmühle" bringen könnte.
