Zitat:
Zitat von Sven
Nöö, in dem Fall greift Hausfriedensbruch...
ist das gleiche als wenn ich jemanden aus meiner Wohnung werfe und er bei nächster Gelegenheit wieder drin sitzt...
...oder wenn ich jemandem Hausverbot in einem Kaufhaus erteile und er trotzdem wieder den laden betritt.
In jedem Fall ein Straftatbestand der von den Behörden verfolgt werden muss.
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lass es lieber
ist nur steuergeldverschwendung, da deswegen hohe kosten anfallen und die behörden eh wichtigeres zu tun haben
