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Alt 21-01-2006, 16:04
Earthman Earthman ist offline
Kanes rechte Hand

 
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wenn die polizei bei wem drogen findet, zB bei einer normalen fahrzeugkontrolle, können die auch in dessen bude und legen das nachher, sollte es zu einer beschwerde kommen, als gefahr in verzug aus weil der täter die illegalen substanzen, die er ggfs zu hause rumliegen hat, längst vernichtet haben könnte, ehe es zu einem durchsuchungsbefehl kommt....die beamten haben da ne menge spielraum...in dem fall mit den downloads isses ja quasi das gleiche, weil die gefahr der vernichtung der beweise, in diesem fall die illegal runtergeladenen dateien, auch besteht.

wenn ich falsch liege lass ich mich gerne berichtigen, aber ich glaube so läuft der hase
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