Zitat:
Zitat von Bigclac
Bei nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kriegste ärger soweit ich weiss.
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Sowas nennt man wohl Vergewaltigung und dafür gibts keine Altergrenzen oder was seh ich grad falsch? >_<
Zitat:
Zitat von Bigclac
Bei einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kann sowieso nichts passieren.
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Wenn sich die jüngere Partei nicht beschwert ja, ansonsten wirst dus schwer haben als zB 21jähriger gegen ne 14jährige vor gericht zu bestehen (btw beweis mal dass es einvernehmlich war

)