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Alt 10-01-2006, 00:36
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ahitsawin ahitsawin ist offline
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Zitat:
Zitat von Bigclac
Bei nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kriegste ärger soweit ich weiss.
Sowas nennt man wohl Vergewaltigung und dafür gibts keine Altergrenzen oder was seh ich grad falsch? >_<

Zitat:
Zitat von Bigclac
Bei einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kann sowieso nichts passieren.
Wenn sich die jüngere Partei nicht beschwert ja, ansonsten wirst dus schwer haben als zB 21jähriger gegen ne 14jährige vor gericht zu bestehen (btw beweis mal dass es einvernehmlich war )
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