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Alt 09-01-2006, 11:52
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Nemo Nemo ist offline
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"§ 182 des Strafgesetzbuches verbietet sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn der Erwachsene dabei eine "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". Außerdem sind sexuelle Handlungen eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) mit einem Jugendlichen unter 16 Jahren verboten, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Geld dazu gebracht wurde."

So, da siehst dus, ab 14 ist in Ordnung, aber ab 16 kannst du im Zweifelsfall keine Probleme kriegen.
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