Zitat:
Zitat von Sven
Noch eine Ergänzung:
Sollte der Bundespräsident dem vom Bundestag gewähltem Kanzler nach dem dritten Wahlgang nicht zustimmen, muss er den Bundestag auflösen - dann wählen wir nochmal....
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ähh... mit welcher Berechtigung sollte er das machen können?
