Nun gut, nach rücksprache und einiger Versicherungen diverser Leute über ihre Leistungen als Moderator werde ich von einer Anklage absehen. Sie scheinen ein paar einflussreiche Freunde zu haben!
Gut, da das jetzt geklärt ist, darf ich doch wohl hoffen, daß die restlichen Beiträge als Mitleidsbekundungen nach Paragraph §16e zu werten sind...!
Angeklagter, darf ich ihrer Aussage entnehmen, daß sie nichts zu ihrer Verteidigung vorzubringen haben?
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Spaß? Was ist das?
Achja, eines der Dinge, die ich abgelegt habe, als ich diesen Job angenommen habe.
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