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Alt 20-04-2005, 17:46
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Narodnaja Narodnaja ist offline
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Also ich kann mich täuschen, aber eigentlich sollte das erste Beratungsgespräch mit einem Anwalt kostenlos sein ? Hatte das erst vor kurzem, hab zwar eine Rechtschutzversicherung, aber glaube dass die erst zur Sprache kam, als ich den Anwalt beauftragt habe.
Du beauftragst ja keinen Anwalt, ohne den Fall vorher mit ihm zu besprechen bzw. ihm zu schildern. Und mal nachfragen, was an Kosten kommen kann, ist ja auch in Ordnung, sollte man immer machen und da schaut dich auch kein Anwalt dumm an (wenns ein vernünftiger ist).
Bei mir gingen ein paar Schreiben hin und her (ich war Kläger), mit Mahnbescheid, Klageeinreichung und Vollstreckungsbescheid, da gings um einen Streitwert von 441,- + Zinsen für ein halbes Jahr. Die ersten beiden Schreiben (Anwaltliche Mahnung und - soweit ich mich erinnere - Antrag auf Vollstreckungsbescheid) hatten sich auf etwa 150 EUR belaufen, danach hats die RS-Versicherung übernommen (Selbstbeteiligung).

Ich vermute aber mal, dass du relativ schnell auf hundert EUR kommen wirst, wenn du einen Anwalt mit deinem Fall beauftragst. Solange es zu keinem Gerichtsbeschluss kommt, zahlst du deine Anwaltskosten leider immer selber, erst ein Gericht kann den Gegner zur Übernahme verpflichten. Das ist imho in deinem Fall aber wahrscheinlich, falls es denn soweit kommt. Ob ein Gericht bei der Sachlage überhaupt einen Prozess zulässt, würde ich noch bezweifeln. Kläger wäre wahrscheinlich das Inkassobüro, und die machen sich ja nicht unbedingt mit Klagen bekannt.

Ein anwaltliches Schreiben dürfte dem Spuk wohl ein Ende bereiten.
Achja - meinen Fall habe ich gewonnen, da der Gegner aber mittlerweile insolvent war, bin ich auf dem Schaden und auf der Selbstbeteiligung sitzen geblieben
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Ich mag diese Haltung nicht. Es ist viel ernster als das.
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