das problem vor gericht für den verteidiger wäre jetzt aber die affekthandlung bzw unfall nachzuweisen, denn wie in dem artikel steht haben virtuelle gegenstände rechtlich keinen wert, daraus müsste ja das gericht schliessen, der mörder hat ohne grund gehandelt bzw wegen einer kleinigkeit
klar hat das schwert nen wert bei zB ebay, aber rein rechtlich hat es keinen, daher war es auch kein diebstahl oder ähnliches auf das eine solche reaktion strafmindernd wirken würde
ich mein, wenn virtuelle gegenstände rechtlich einen reellen wert hätten, dann könnte ich jemanden verklagen der mich im spiel angreift und mir was wegnimmt oder zerstört?
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