Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12  
Alt 31-03-2005, 17:37
Benutzerbild von ahitsawin
ahitsawin ahitsawin ist offline
Kanes rechte Hand

 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Hannover, GER
Beiträge: 5.876
ahitsawin hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
ahitsawin eine Nachricht über AIM schicken ahitsawin eine Nachricht über Yahoo! schicken
Style: vBulletin Default
das problem vor gericht für den verteidiger wäre jetzt aber die affekthandlung bzw unfall nachzuweisen, denn wie in dem artikel steht haben virtuelle gegenstände rechtlich keinen wert, daraus müsste ja das gericht schliessen, der mörder hat ohne grund gehandelt bzw wegen einer kleinigkeit
klar hat das schwert nen wert bei zB ebay, aber rein rechtlich hat es keinen, daher war es auch kein diebstahl oder ähnliches auf das eine solche reaktion strafmindernd wirken würde

ich mein, wenn virtuelle gegenstände rechtlich einen reellen wert hätten, dann könnte ich jemanden verklagen der mich im spiel angreift und mir was wegnimmt oder zerstört?
Mit Zitat antworten