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Alt 29-03-2005, 08:29
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Malte Malte ist offline
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hm, also doch besser jetzt antrag stellen..

hab mal was nachgelesen, die hier schildern das ganze eher locker, kA
was ich davon halten soll:


Zitat:
Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung

Das ist der Zeitpunkt, an dem man sagen kann, dass im Kreiswehrersatzamt entschieden wurde, eine bestimmte Person einzuberufen. Nun ist geklärt, dass man zu den gut 50 % gehört, die dienen sollen. Wer nun verweigert, weiß, dass er den Zivildienst als Ersatz für einen Wehrdienst leistet. Nun sollte man mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag nicht mehr warten.

Doch halt. Bevor man den Kriegsdienstverweigerungsantrag stellt, sollte man prüfen, ob nicht andere Gründe gegen eine Einberufung sprechen (Tauglichkeit, Unabkömmlichkeit im Betrieb, Familiensituation, Ausbildung, usw.). Am besten klärt man erste Fragen über unsere Hotline.

Gibt es solche Gründe nicht, dann sollte der KDV-Antrag sofort gestellt werden. Es reicht zunächst der Antrag selbst, der nur aus einem Satz besteht: „Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes." Natürlich sind in dem Schreiben auch Name und Anschrift, die Personenkennziffer, das Tagesdatum anzugeben und die Unterschrift darf nicht fehlen. Den Antrag kann man persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgeben, als Einschreiben per Post schicken oder per Fax übermitteln.

Es gibt drei Arten von Benachrichtigungen, mit denen die Bundeswehr die Einberufung zum Grundwehrdienst ankündigen kann:

Unproblematisch ist das so genannte Begrüßungsschreiben von einzelnen Marineeinheiten und manchen Kasernen. Sie sind eine Freundlichkeit für diejenigen, die gerne dienen wollen, und ein wichtiger Hinweis für die, die verweigern wollen. Rechtlich haben sie keine Bedeutung.

Weiter gibt es die Ankündigung der Heranziehung zum Grundwehrdienst vom Kreiswehrersatzamt, mit der mitgeteilt wird, dass eine Einberufung zu einem bestimmten Termin vorgesehen ist und gefragt wird, ob etwas gegen die Einberufung spricht (Tauglichkeit, Ausbildung etc.). Auch diese Ankündigungen haben für den Zeitpunkt des KDV-Antrags keine rechtliche Bedeutung. Wer unmittelbar nach Zugang dieser Ankündigung einen KDV-Antrag stellt, wird nicht anders behandelt als derjenige, der vor, bei oder unmittelbar nach der Musterung verweigert hat.

Als dritte Art der Vorinformation gibt es die Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als Ersatz für Ausfälle. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass man als Ersatz für möglicherweise ausfallende Wehrpflichtige kurzfristig einberufen werden kann. Sollte das nicht nötig sein, soll man zu dem folgenden regulären Einberufungstermin gezogen werden.

Achtung! Der Zugang dieser Ankündigung der kurzfristigen Einberufung hat auch eine rechtliche Folge. Ein danach gestellter Kriegsdienstverweigerungsantrag hindert - rechtlich gesehen - nicht mehr die endgültige Einberufung zum Grundwehrdienst. In der Praxis wird aber fast immer rechtzeitig über den KDV-Antrag entschieden. Wer die Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als Ersatz für Ausfälle erhalten hat, sollte sich sofort über unsere Hotline nach weiteren Details erkundigen.

Wenn man diese Ausfallsbenachrichtigung erhalten hat, kann man sofort seinen KDV-Antrag stellen. Was wichtig ist, wird in den nächsten Absätzen beschrieben. Es gilt alles ähnlich wie bei Erhalt eines Einberufungsbescheides.

Manchmal mit Ankündigung, meistens aber ohne Ankündigung kommt der

Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst

Wer den Einberufungsbescheid bekommt, hat keinen Grund mehr, mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag zu warten. Nun steht endgültig fest, dass er zu der Hälfte der deutschen Männer gehört, die noch dienen soll. Nun gilt es, sofort den Kriegsdienstverweigerungsantrag persönlich beim Kreiswehrersatzamt vorbei zu bringen (möglichst) oder zu faxen. Das hat folgenden Grund:

Wenn der Einberufungsbescheid (oder die Benachrichtigung, dass man als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden soll) kommt und der Wehrpflichtige schnell ist, kann er - obwohl er den Einberufungsbescheid oder die Ausfallsbenachrichtigung schon in Händen hält - in vielen Fällen dennoch erreichen, dass sein KDV-Antrag aufschiebende Wirkung gegenüber der Einberufung zur Bundeswehr hat.

Wie kommt das?

Der Einberufungsbescheid kommt normalerweise als Einschreiben. Diese gelten erst mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post als zugestellt (es gelten alle Tage, also auch Sonn- und Feiertage). Das gilt auch für normale Briefe - so wird die Ausfallsbenachrichtigung verschickt. Entscheidend ist nicht das Datum, das das Kreiswehrersatzamt auf den Einberufungsbescheid geschrieben hat, sondern das Datum des Poststempels auf dem Briefumschlag. Wird der Einberufungsbescheid zum Beispiel am Montag zur Post gegeben, gilt er rechtlich mit Ablauf des Donnerstags, also Donnerstagnacht um 24 Uhr, als zugestellt. Das gilt selbst dann, wenn der Einberufungsbescheid schon am Dienstag ankommt - und das wird die Regel sein. Wird ein Kriegsdienstverweigerungsantrag in diesem Fall bis Donnerstag um 24.00 Uhr beim Kreiswehrersatzamt persönlich übergeben (am besten in den Dienststunden des Kreiswehrersatzamtes am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag, notfalls auch mit Zeugen in den Briefkasten des Amtes einwerfen), ist dieser KDV-Antrag gestellt, bevor der Einberufungsbescheid (theoretisch - und damit rechtlich gesehen) als zugestellt gilt. Man kann den KDV-Antrag auch per Fax senden. Wichtig ist dann, das Sendeprotokoll aufzubewahren. Wer irgend kann, sollte aber den KDV-Antrag persönlich im Kreiswehrersatzamt abgeben. Vorsicht: Wenn der KDV-Antrag per Brief oder Einschreiben geschickt wird, liegt es an der Post, ob dieser Brief noch rechtzeitig ankommt. Darauf kann und sollte man sich nicht verlassen.

Der sofort gestellte Kriegsdienstverweigerungsantrag wird vom Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet und der Einberufungsbescheid aufgehoben. Beides wird einem schriftlich bestätigt. Sollte das nicht automatisch passieren, kann man gegen den Einberufungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Da rechtlich alles eindeutig ist (der Zustellungszeitpunkt von Einschreiben ist in § 4 Verwaltungszustellungsgesetz, der von Briefen in § 41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt), wird dann der Einberufungsbescheid aufgehoben. Und schon darf man wieder keine Kaserne von innen ansehen - jedenfalls nicht als Soldat.

Wenn man nicht ganz so schnell ist und den KDV-Antrag nicht innerhalb der drei Tage stellen kann, ist das kein großes Problem. Das KDV-Verfahren wird trotzdem mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem vorgesehenen Dienstantritt bei der Bundeswehr abgeschlossen sein, der „Soldatenrock" muss nicht angezogen und „Jawoll, Herr Wiesenwebel" nie gesagt werden. Der Einberufungsbescheid bleibt zwar bestehen, das KDV-Verfahren wird aber zügig und noch vor Dienstantritt abgewickelt. Es kommt in diesem Fall darauf an, Lebenslauf und Begründung ganz schnell nachzureichen, damit der KDV-Antrag vollständig ist und entschieden werden kann.

Insgesamt gilt: Sofort den KDV-Antrag stellen - zunächst reicht der Satz: „Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes." Natürlich sind in dem Schreiben auch Name und Anschrift, die Personenkennziffer, das Tagesdatum anzugeben und die Unterschrift darf nicht fehlen. Den Antrag sollte man persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgeben und sich gleich den Eingang mit Datum und Uhrzeit quittieren lassen. Alles Wichtige zum KDV-Antrag erfahren Sie über unsere Internetseite www.Zentralstelle-KDV.de.

Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt die Einplanung für den

Zivildienst
__________________
unterzeichnet
B M W

Elen síla lúmenn´omentiëlvo. I EsPaÑa & EsPaÑaS MuMus
Warum fallen wir ?

Geändert von Malte (29-03-2005 um 08:57 Uhr).
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