Zitat:
Zusatzgeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschine, Kühlgeräte, Ventilatoren etc.) können nur in besonderen Fällen und auf Antrag beim Veranstalter eingesetzt werden. Eigenmächtiges anschliessen von Zusatzgeräten die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Betrieb der Computerhardware der Teilnehmer bestehen, wird mit einem sofortigen Ausschluss von der laufenden Veranstaltung geahndet.
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§8 gefällt mir in der Tat auch sehr gut
