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Alt 03-03-2005, 19:46
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ahitsawin ahitsawin ist offline
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Zitat von Swizz_ruler
@€dit : @ Ahits, isses nicht so das ab 16 die Empfehlung ? Und ab 18 isses dann richtig verboten ? Zumindest in der Schweiz (meines wissen nachs) war es die Empfehlung...
naja definier mal was genau du jetzt mit "verboten" meinst^^
also wenn in deutschland ein spiel erst ab 18 jahren freigegeben ist, darf es nicht nur nicht an u18 verkauft/abgegeben werden, sondern man darf ausserdem keine werbung dafür machen, weder tv-spot, plakate, aufsteller usw, u18 darf das spiel/inhalte nicht zugänglich gemacht werden
n spiel fsk16 ist ab 16, jugendliche die jünger sind dürfen es eigentlich auch nicht käuflich erwerben, kontrolliert aber zu 90% niemand denkih

btw in der einverständniserklärung muss ausdrücklich stehen, dass es sich um eine "vollmacht" handelt, des wort muss also so vorkommen
den lanorgas wird damit die vollmacht über die aufsichtspflicht für das wochenende von den eltern bestätigt, das heisst was auch immer ein orga im sinne der aufsichtspflicht sagt muss gemacht werden, zB wann es zeit fürs bett ist

Geändert von ahitsawin (03-03-2005 um 19:50 Uhr).
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