naya das mit dem wohngeld hat sich glaub ich auch erledigt oder was soll das hier heissen:
"Nicht antragberechtigt sind allein stehende Wehrpflichtige......
Ebenso nicht antragberechtigt sind Haushalte, denen nur Personen angehören, die eine Ausbuldung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. nach Paragraph 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB 3) durchführen. z.B. Studenten und denen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfen zum Wohnen bzw. zum Lebensunterhalt dem Grunde nach zustehen. Letzteres gilt nicht, wenn der Betroffene mit vom Wohngeld ausgeschlossenen Familienmitgliedern in einem Haushalt wohnen; in diesen Fällen ist eine Antragberechtigung gegeben."
Das steht zumindest auf dem link von simsenetti unter Wohngeld 2005- Ratschläge und Hinweise Kapitel 7.
naya so ganz schlau werd ich da echt nich draus...
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Der Pfad der Gerechten ist zu beiden Seiten gesäumt mit Freveleien der Selbstsüchtigen und der Tyrannei böser Männer. Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die Schwachen durch das Tal der Dunkelheit geleitet. Denn er ist der wahre Hüter seines Bruders und der Retter der verlorenen Kinder. Und da steht weiter, ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr, wenn ich meine Rache an ihnen vollstreckt habe.
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