Zitat:
Original von Prego
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Original von Binzi
Zitat:
Original von Prego
Ich würd mal sagen, Dienstaufsichtsbeschwerde. Strafarbeiten wie Hof fegen sind nämlich streng untersagt.
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wieso denn das???? das habe ich immer machen müssen...
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Das Du es machen musstest heißt noch lang nicht, das es auch rechtens war.
Schau mal
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§ 39
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
(1) Zur Sicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind:
1.
schriftlicher Verweis durch den Klassenlehrer;
2.
schriftlicher Verweis durch den Schulleiter;
3.
Überweisung in eine andere Klasse gleicher Jahrgangsstufe;
4.
Androhung des Ausschlusses aus der Schule;
5.
Ausschluß aus der Schule.
Die körperliche Züchtigung ist verboten.
(3) Die Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Nr. 5 ist nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten zulässig.
(4) Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen sind der betroffene Schüler, bei minderjährigen Schülern auch die Erziehungsberechtigten zu hören.
(5) In dringenden Fällen kann der Schulleiter bis zur endgültigen Entscheidung einen Schüler vorläufig vom Unterricht ausschließen.
(6) Das Staatsministerium für Kultus wird ermächtigt, das Nähere, insbesondere die Entscheidungskompetenzen, durch Rechtsverordnung zu regeln.
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und das sagst du mir jetzt, als die woche zu ende is und ich nich mehr hoffegen muss....
