Thema: Sammelklage
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Alt 24-07-2003, 15:18
Gerry Gerry ist offline
Basishausmeister

 
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Hier mal ein Auszug aus einem guten Artikel zu dem Thema:

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Rechtliche Not

Den Bugs rechtlich beizukommen, fällt schwer. „Wer ein PC-Spiel mit einem Mangel kauft, der den Gebrauch erheblich oder gänzlich beeinträchtigt, hat gegenüber dem Händler natürlich Gewährleistungsansprüche", erläutert Jurist Jürgen Schröder von der Verbraucher-Zentrale NRW. Zum Beispiel auf Erstattung des Kaufpreises, eine einwandfreie Ersatzlieferung oder – falls dies im Kleingedruckten vereinbart ist – auf Nachbesserung durch eine Patch-CD.

Die Schwierigkeit jedoch: Wie bei jeder anderen Ware muss der Kunde nachweisen, dass das Produkt Macken hat und kein Bedienungsfehler vorliegt, wozu auch die falsche Konfiguration des Computers zählt (grundlegende Einstellungen, die erst das Zusammenspiel von PC und Software gewährleisten). Was beim stotternden Motor des gerade gekauften Autos offensichtlich ist (es sei denn, es wurde falsch betankt, was sich leicht feststellen lässt), gerät bei Software für den PC-Laien meist zu einer nur mit Hilfe kenntnisreicher Freunde überwindbaren Hürde.
"

http://www.vz-nrw.de/UNIQ10489402330.../doc1431A.html

Der Artikel ist bzgl. den rechtlichen Ausführungen

"Erstattung des Kaufpreises, eine einwandfreie Ersatzlieferung oder – falls dies im Kleingedruckten vereinbart ist – auf Nachbesserung durch eine Patch-CD. "

nicht mehr up to date, da seit dem 01.01.2002 das neue Schuldrecht gilt. Es gibt keine Wandelung mehr und dem Rücktritt muss zumindest ein gescheitertes Nachbesserungsverlangen vorausgehen.
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