Zitat:
Original von Clown2000
Hi,
also klagen kannste erst wenn du vorher das rechtmäßig erworbene Produkt, was deiner Meinung nach völlig verbugt ist, aufgrund der von dir vorher genannten Mängel versuchst umzutauschen und EA oder der Händler deinem Recht auf Umtausch nicht nachkommt. Dann, aller Lächerlichkeit zum trotz, hättest du überhaupt erst die Möglichkeit vor Gericht zu gehen.
Wenn man in der Software-Branche schon Firmen auf Schadenersatz verklagen könnte, nur weil sie ein verbugtes Spiel oder Programm auf dem Markt gebracht haben, wo wäre dann, bitte schön, heute "MICROSOFT"?
Na, macht es "KLICK" bei dir?
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Aber habe ich dies nicht sinngemäß (nicht mit dem Umtausch) hier geschrieben
Ich schrieb:
Wenn ich ein Produkt kaufe, das zugesicherte Eigenschaften nicht enthält, oder ich diese aufgrund eines Mangels an dem Produkt nicht nutzen kann. habe ich das Recht auf Nachbesserung.
Selbstverständlich müßte vorher eine angemessenene Fristsetzung erfolgen. Aber dann wäre der Weg doch frei. Und EA schließt den Umtausch in seiner AGB ja aus, es sei denn es liegt ein fehlerhafter Datenträger vor.
Wenn ich mich richtig erinnere, kann mich aber auch irren. Also nagelt mich bitte nicht daran fest.
Und nochmal für alle: ICH WILL NICHT KLAGEN, sondern nur über die Rechte der Anwender und deren rechtlichen Möglichkeiten diskutieren.