Ziel der neuen Verpackungsverordnung ist es, den Anteile der ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen auf 80% zu bringen.
1991 wurde eine Verpackungverordnung erlassen, die die Erhebung eines Pfandes auf NICHT ökologisch vorteilhafte Verpackungen vorsieht, sollte der Anteil von Mehrweg auf unter 72% sinken. Dies war im Jahr 1997 das erste Mal der Fall (rund 70%). In den Jahren darauf sank dieser Anteil weiter.
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