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-   -   Beamtenbeleidigung !VORSiCHT! (http://www.cncforen.de/showthread.php?t=36634)

Naos 17-08-2003 13:27

Beamtenbeleidigung !VORSiCHT!
 
Ich würds mir auf jeden Fall mind. 2 mal überlegen zu nem Bullen frech zu werden....

Meine liebe Freundin hat ein wenig angetrunken einen "Beamten" mit "Leck mich am Arsch" beschimpft. Es war aber auch ein Arsch, aber egal....

...auf jeden fall gibtz für so nen billigen spruch nen saftigen strafzettel, wer hätts gedacht: 550€!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

..extrem übertrieben meiner meinung nach! ...nciht auszudenken was man bekommt wenn man mal richtig frech wird...

Germane45 17-08-2003 13:33

Für 550€ hat Sie da nicht noch mehr gesagt?

Hört sich ansonsten nach einem neuen Rekord an.:rolleyes:

Aber es gibt ja die Möglichkeit des Einspruchs.

Naos 17-08-2003 13:34

nop, nur "leck mich am arsch"

nciht auszumalen was man für penner, arschloch etc. bekommt.....

ONeil 17-08-2003 13:36

Re: Beamtenbeleidigung !VORSiCHT!
 
Is voll kommen o.k. :yes:
Und was meinst du mit richtig frech?:confused: Is leck mich am Arsch wohl höflich und sagt man das zu jedem Fremden (Ich gehe jetzt mal davon aus, dass sie den Polizisten nicht persönlich gekannt hat)?!

Naos 17-08-2003 13:40

du findest das ok?? 550€ :noe:

ich glaubs net....

natürlich ist leck mihc am arsch nciht nett gemeint, klar... ..aber doch noch eher soft.

und was ich mit richtig frech meine, äähh das kannst dir ja wohl denken oder? :confused:

Earthman 17-08-2003 13:44

das war sicher einder von der bullensorte die arme betrunkene jugendliche aus langeweile zusammenschlagen. sollche penner hass ich ja. durchgelassen gehören sollche typen. den geht doch sicher dabei einer ab wenn se sich hinter ihrem bullenstatus verstecken.....

Elrod Cater F-K 17-08-2003 13:45

Ja die bullen sind ehh ram bekloppt ^^
Z.B. ein bulle hält mich an wegen nebelscheinwerfer so und dann wurde er zum einsatzt gerufen und was hatte der an?? Natürlich nebelscheinwerfer ok ich musste nur 10 € bezahlen aber trozdem.

Aber 550€ ist echt zu viel kannst du nciht sgen das deien freundin unzurechnungs fähig war wegen den alk?

Naos 17-08-2003 13:45

ja solche gibt es. ich meine mir sind die meisten, wenn nciht alle unsymphatisch, aber es gibt auch richtigrichtig üble die ihre position maßlos ausnutzen. ich hasse sowas...

Zitat:

Aber 550€ ist echt zu viel kannst du nciht sgen das deien freundin unzurechnungs fähig war wegen den alk?
sie hat ne anwältin als freundin, die wird gefragt...

Elrod Cater F-K 17-08-2003 13:49

Was macht deine freudin weil, 550 € ist sauf viel für ein kleinen satzt das kann er nicht machen! sie wird sonst in sozialler not gestossenn aber die anwältin wird das schon klären

M.C.M 17-08-2003 13:51

550 € :omg: Das kann ich mir nicht vorstellen. Das is ja viel viel viel ....... zu viel ^^ Ich würde mich da mal erkundigen wie das wirklich aussieht mit beleidigungen gegenüber Beamten und würde dann evtl. vor Gericht gehen.
Ich denke das der Bulle einfach mal 550€ genommen hat und davon 400 € selbst eingesteckt hat :D

Dr.Death 17-08-2003 13:51

Wenn man so im Affekt Wichser, Arsch und Pillemann sagt, werden alle drei Wörter noch einzeln berechnet hab ich mal gehört, also drei beleidigungen. Echt heftig die Bußgelder dafür :omg:

Naos 17-08-2003 14:02

Zitat:

Original geschrieben von M.C.M
550 € :omg: Das kann ich mir nicht vorstellen. Das is ja viel viel viel ....... zu viel ^^ Ich würde mich da mal erkundigen wie das wirklich aussieht mit beleidigungen gegenüber Beamten und würde dann evtl. vor Gericht gehen.
Ich denke das der Bulle einfach mal 550€ genommen hat und davon 400 € selbst eingesteckt hat :D


lol, denkst du die hat dann gleich vor ort blechen dürfen? das gab ne anzeige, das kommt vor den staatsanwalt und dann gibtz nen strafbefehl zu tagessätzen. 15 tagessätze zu 35€

iCe 17-08-2003 14:08

ein freund von mir hat gesagt das das durchaus möglich ist das es je nach einkommen einer person bestimmt wird

aber meines erachtens ist das viel zu hoch550 euro für ne billig beleidigung????

RedBasti 17-08-2003 14:32

Zitat:

Original geschrieben von Bigclac
ein freund von mir hat gesagt das das durchaus möglich ist das es je nach einkommen einer person bestimmt wird

aber meines erachtens ist das viel zu hoch550 euro für ne billig beleidigung????

Du meinst Tagessätze?

Jedenfalls sollte man bei dieser Höhe des Bußgelds Einspruch erheben und die Trunkenheit deiner Freundin als verminderte Schuldfähigkeit anführen.

Aber Achtung, ich habe keinerlei Kompetenz auf dem Gebiet :D ;)

iCe 17-08-2003 15:52

könnt auch sein das er ihr auch noch straffe für die trunken heit gibt

Mitdaun 17-08-2003 16:08

hmm.. man kann einen beamten beschimpfen mann muss nur wissen wie man das macht ohne gleich ein paar € los zu sein:D

Navigator 17-08-2003 17:13

Das ganze wird wie oben bereits gesagt anhand deines Einkommens festgemacht. Die Strafe ist 15 Tagessätze, deren Höhe (hier 35€) durch den Lohn festgelegt werden.
Bei Widerspruch gegen den Strafbefehl kommt es zum Prozess und da die Beleidingung gefallen ist wird deine Freundin verlieren und darf dann auch noch die Prozesskosten übernehmen. Wird bestimmt nicht billiger.
Und überhaupt was soll die Beschwerde. Der Polizist hat deine angetrunkene Freundin angehalten (echt tolles Verhalten mit Alk zu fahren) und sie beleidigt ihn. Wer sich so dumm verhält verdient es nicht besser.
Das ganze sollte sie unter dem Kapitel Lebenserfahrung ablegen und sich mal Gedanken über ihr Verhalten machen.
Im Ernst Leute die angetrunken fahren und dann noch motzen weil ein Cop seinen Job macht.....

Ka50 17-08-2003 17:23

stimme navigator überrein....

man kann ohne jetzt deine freundin beleidigen zu wollen, dieses verhalten als dumm bezeichnen!


Der Polizist hat nur sein job gemacht, ob die strafe wegen leck mich zu hart war darüber lässt sich streiten.


Ich hätt da wohl gesagt "das habe ich überhört" ;)

ONeil 17-08-2003 17:29

Zitat:

Original geschrieben von Naos
du findest das ok?? 550€ :noe:

ich glaubs net....

Naja, wenns Tagessätze sind. Die werden ja, wie Navigator, gesagt hat, nach dem Einkommen berechnet. 15 Tagessätze werden bei Beamtenbeleidigung wahrscheinlich Standart sein.

Hitman 17-08-2003 17:55

Sie ist Auto gefahren? :confused: Wo steht denn das?

Neoprophan 17-08-2003 18:29

Zitat:

Original geschrieben von Navigator
echt tolles Verhalten mit Alk zu fahren
Zitat:

Original geschrieben von Hitman
Sie ist Auto gefahren? :confused: Wo steht denn das?
Navigator lies dir bitte den Thread nochmal ganz genau durch. Naos hat nie erwähnt das seine Freundin Auto gefahren ist!
Du brauchst mir aber jetzt nicht mit dem Argument kommen dass sie nen Strafzettel bekommen hat. Einen Strafzettel bekommt man auch nur wenn man einen Beamten auf der Straße beleidigt. Ein Strafzettel ist also nicht nur auf Fehlverhalten beim Autofahren bezogen sonst würde er anders heißen.

Wenn sie tatsächlich betrunken Autogefahren sein sollt dann wundert mich der Strafzettel natürlich ned. Aber sonst hätte Naos diese Thema gar ned erstellt weils dann nix zum diskutieren gäbe.

550 € für eine Beleidigung finde ich etwas sehr übertrieben. Wenn ich ein Beamte wäre, dann würde ich da höchstens 50 € verlangen, wegen einer so Lächerlichen beleidigung, da wäre ich als Polizist auch ned Seelisch beleidigt aber es gibt natürlich Leute bei denen das leicht geht aber 550??? für sowas??? der Beamte is wirklich ein Arsch.

mfg
neo

RedBasti 17-08-2003 18:41

Zitat:

Original geschrieben von Neoprophan

550 € für eine Beleidigung finde ich etwas sehr übertrieben. Wenn ich ein Beamte wäre, dann würde ich da höchstens 50 € verlangen, wegen einer so Lächerlichen beleidigung, da wäre ich als Polizist auch ned Seelisch beleidigt aber es gibt natürlich Leute bei denen das leicht geht aber 550??? für sowas??? der Beamte is wirklich ein Arsch.

Ich glaube nicht das ein Polizeibeamte frei über die Menge der Tagessätze verfügen kann. Auch nicht in einem Rahmen. Beleidigung ist Beleidigung (ok, es gibt sicher noch den schweren Fall) und dafür gibt es eben 15 Tagessätze.

Jeder hat Erfahrungen mit Polizisten die das Denken den Paragrahpen überlassen haben bereits gemacht. Wer kennt das nicht: Man fährt mit einem Fahrrad gemütliche 15 km/h auf einen 10m breiten Fußweg der menschenleer ist. Man wird angehalten und gefragt, ob dann über 8 Jahre sei. Jedem würde eine Menge einfallen, was er jetzt sagen könnte aber am besten fährt man eben wenn man die Klappe hält.

Das ist eben die "deutsche Gründlichkeit" :rolleyes:

Naos 17-08-2003 18:43

danke, danke, danke @neoprophan. du sprichst mir aus der seele :knuddel: :) genau das hätte ich auch geschrieben. dem ist ncihts mehr hinzuzufügen.


@Navigator: Danke das du dir mein Topc aufmerksam durchgelesen hast und danke das du mir das Wort im Mund verdrehst. Ähhh, meine Freundin bedankt sich grad auch noch bei dir hör ich grad......


@topc: das ganze ist sicher nciht aus einer laune heraus einfach so paassiert. manche stellen das ja schon fast so hin als ob sie mir nichts dir ncihts nen bematen kurz mal beschimpft hat. das ganze passierte im affekt... ...das hätte mir genauso passieren können.. ...und ich denke nicht nur mir.

ONeil 17-08-2003 18:45

Zitat:

Original geschrieben von Naos
lol, denkst du die hat dann gleich vor ort blechen dürfen? das gab ne anzeige, das kommt vor den staatsanwalt und dann gibtz nen strafbefehl zu tagessätzen. 15 tagessätze zu 35€
@Navigator
Du solltest dir selbst den Thread nochmal ganz genau durchlesen:rolleyes:
Der Polizist hat doch sowas nicht zu entscheiden oder denkst du das is hier wie in nem afrikanischen Land ("Kleine Spende, sonst große Probleme;))

Aber was mach mal interressieren würde:
Wenn sie nicht Auto gefahren ist, wieso dann die Beleidigung? War der Polizist auf Streife und sie is dann hin und hat gesagt: Ey, leck mich am Arsch oder hat der Polizist sie angehalten o.Ä.?

Naos 17-08-2003 18:54

wir waren auf ner party die bis in die morgenstunden ging. waren immer noch fröhlich am feiern bis ein paar polizistenm meiten das wir das lager jetzt abbrechen müssten. aus was für einem grund auch immer - die finden immer was....

....die machen hier in KA gern schnell mal einen auf wichtig und es gibt wie gesagt einige bemate die ihre übergeordnete rolle bis auf´s letzte ausnutzen. das war so ein beamter... ...er war einfach absolut unfreundlichst, fieß etc.... einfach ein arsch. wir waren absolut kooperationsbereit, wenn auch betrunken - party eben. in welchem wortgemenge das "leck mcih am arsch" jetzt gefallen ist weiß ich nicht mehr genau, aber der beanmte hat es sozusagen provuziert. ist nciht das erste mal das ich solchen beamten begegne...

Neoprophan 17-08-2003 20:49

Zitat:

Original geschrieben von RedBasti
Ich glaube nicht das ein Polizeibeamte frei über die Menge der Tagessätze verfügen kann. Auch nicht in einem Rahmen. Beleidigung ist Beleidigung (ok, es gibt sicher noch den schweren Fall) und dafür gibt es eben 15 Tagessätze.
Basti ich denke aber der Polizist muss noch immer selber entscheiden welche Art der Beleidigung das ist. Ich kann mir nicht Vorstellen, dass man für eine leichte Beleidigung 550 € Zahlen muss. :twink: Ich denke schon das es leichte, mittlere und schwere Beleidigung gibt.

Zitat:

Original geschrieben von RedBasti
Das ist eben die "deutsche Gründlichkeit" :rolleyes:
Da merkt man wieder mal das wir Ösis lockerer sind. :lol::rofl::rolleyes:

mfg
neo

Zeus 17-08-2003 20:57

Zitat:

Original geschrieben von Naos
wir waren auf ner party die bis in die morgenstunden ging. waren immer noch fröhlich am feiern bis ein paar polizistenm meiten das wir das lager jetzt abbrechen müssten. aus was für einem grund auch immer - die finden immer was....

da kann ich dir nur eins empfehlen, stöber mal im jugendschutzgesetz rum und dann weise die männchen mit dem grünen daumen ganz freundilch (ernstgemeint freudnlich) darauf hin dass es so nicht stimmt ;)

mit den "grünen der anderen art" hab ich schon die dollsten dinger erlebt, manche haben echt null plan von wegen jugend schutzgesetz die entscheiden oftmals pi mal daumen ob sie dich verknacken :mad:

Navigator 17-08-2003 21:07

jo das mit dem Strafzettel hatte ich reininterpretiert. Des weiteren, wenn jemand andere auffordert den Thread ordentlich durchzulesen, sollte man es vielleicht selbst auch machen. Drei Aufforderungen untereinander. Scheinen außer mir ja noch ein paar mehr eine Leseschwäche zu haben.

Zurück zum Thema. Wenn aber wie du oben schreibst ein Strafbefehl gekommen ist, dann lag das ganze schon der Staatsanwaltschaft vor. Da der Strafbefehl, die Anzahl der Tagessätze und der Tagessatz von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Polizei festgelegt werden. Bei Ablehnung durch deine Freundin gibt es eben ein Prozess.

Und inhaltlich bleibe ich dabei. Wer so blöd ist einen Polizisten zu beleidigen dem ist nicht mehr zu helfen. In der Situation (ihr wolltet weiterfeiern) ist es nicht besonders konstruktiv Beleidigungen zu äußern.
Aber es ist ja immer so schön einfach die Schuld (die finden immer einen Grund. / Der wollte nur seine Macht ausüben) bei anderen zu suchen.
Im Ernst glaubst du wirklich die haben nichts besseres zu tun als einen Haufen von Leuten zu drangsalieren?

Ka50 17-08-2003 21:12

Nun ich will jo auch meine berufskarriere bei der polizei starten ;)


Und jedenfalls habe ich vor dem job einen grossen respekt, und kann viel meinungen von anderen nicht akzeptieren.


jedoch finde ich solche die ihre autorität voll ausnützen nicht gerade beispielhaft für die polizei.
Und man kann in vielen dingen sicher ein auge zudrücken, sicher auch in so einem fall wie leck mir am arsch hehe

aber es ist nunmal gesetz keine beleidigungen gegen polizeibeamte.



wäre aber sie gefahren oder du betrunken, und dann noch so ein spruch, dann hätte ich gesagt selbst schuld! aber so war es ja nicht wie ich da gelesen habe.....


PS: hoffe ich werde ein guter polizist abgeben, aber bei solchen beleidigungen werde ich sicher zuerst sagen das ich das überhört hätte ;)


PPS: aber so zum thema, sie hat ihn beleidigt und nun kann sie daraus lernen.

Simsenetti 17-08-2003 22:06

Beamte mit "Leck mich am Arsch" zu beschimpfen sollte wenn dann nur sehr sehr sehr milde bestraft werden


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