![]() |
Ebayrecht bei Rücktritt vom Kauf
Habe einen Artikel bei einer Firma mit SOFORTKAUF "ersteigert" und bin, wie es bei einem Sofortkauf möglich ist, vom Kauf zurückgetreten. 1ne Stunde nach der Ersteigerung.
Is mir schonmal passiert, war auch kein Problem bzw. kostenlos. Der aktuelle Anbieter kommt mir so: "laut unserer AGB müssen wir 10 des Kaufpreises mindestens jedoch 7,50 Euro für eine Stornierung berechnen." Das hab ich noch nie gehört. Ist das rechtens? |
Schwierige Frage. :hmm:
1. Wurde bei dem Artikel vom Kauf auf deren AGB's hingewiesen? 2. Unterliegt der Verkäufer mit dem einstellen des Artikels bei E-bay nicht automatisch den Regeln von e-bay? Ich würde mich zuallererst einmal bei e-bay erkundigen, ob der Verkäufer das machen kann. |
Wie denn erkundigen? Auf eine Email wart ich ewig! Und Links hab ich keine gescheiten gefunden...
|
WENN überhaupt dann nur, wenn es in der artikelbeschreibung stand oder in ihr auf die AGBs hingewiesen wurde (so viel ich weiß ;) )
|
Sicher wartet man lange auf Antwort, aber ich würde den Verkäufer auch lange warten lassen.
Schliesslich will er ja dein Geld. Ich würde ihn aber vorab darüber informieren, das Du erst einmal die Rechtslage prüfen willst, bevor er dich abzockt. |
Ich bin nicht 100%tig sicher, aber ist das nicht gegen das Fernkaufgesetz? Demnach müsen die ja alle Ware bis zu 14 Tage zurücknehmen, und dann dürften die ja auch keine zusätzliche Gebühr dafür verlangen...
|
Ich habe schon überwiesen. Ich mach das imemr gleich per Onlinebanking..
|
Nicht alle AGBs sind 100%ig rechtens, jedoch kann es auch Ausnahmen geben die im Widerspruch zum Verbraucherschutzgesetz stehen.
Wenn es (ich weis ja nicht was für ein Produkt oder Dienstleistung es ist) z.B. ein Produkt ist, welches individuell angefertigt wird und schon mit dessen Herstellung noch vor deinem Widerruf/Stornierung begonnen wurde kann es durchaus sein, das eine Storno-Gebühr berechnet werden darf. Hierzu müssen sie aber erstmals nachweisen das sie es auch taten (ist in solchen Fällen meist sehr schwammig). |
Nemo hat nicht ganz unrecht.
Auf Neuware gibt es ein 14 tätiges Widerspruchsrecht. Bei gebrauchten Artikeln sieht das schon wieder anders aus, wenn der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweist. |
Ist Neuware und nicht selbst angefertigt - ne Webcam: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...MEWN%3AIT&rd=1
|
Zitat:
Stimmt schon Nemo, aber wen es sich dabei um Produkte handelt mit einem Warenwert unter 40,00€ können die Rücksendekosten zu deinen Lasten gehen, du hast dann zwar für das Produkt nichts gezahlt, aber für die Dienstleistung eines 3ten, in einem solchen Fall z.B. für die Post. |
14Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Gebühr dafür ist, meines Wissens nach, nicht erlaubt.
|
Naja, aber es fallen ja keine Rücksendekosten an, es wurde ja noch nix verschickt.
Ich gehe davon aus, das du schon eine Bestätigungsmail bekommen hattest? Weil, sonst wärst du aus dem Schneider. |
Richtig Sven, so würde ich es dann auch machen, wenn sie einem sooo dumm kommen und für die Stornierung Geld wollen, dann lass dir das Teil liefern und schick es innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware mit einer vorherigen Widerufsmail an die zurück.
EDIT: @Nemo: In diesem Fall noch nicht! Mein Zitat bezog sich auf deine relativ allgemeine Aussage, von daher gab ich einen allgemeine Antwort. :twink: Wir meinen es ja alle nur gut mit Naos. :) |
Zitat:
Ich würde das Geld sofort zurückbuchen lassen, und e-bay informieren. |
Wo hast du das her?
|
Das stand ganz unten, unter dem Link.
|
Bei Vertragsabschluss besteht ein zweiwöchiges Wiederrufs- und Kündigungsrecht zu Gunsten des Kunden.
Fertig. Steht unter Zahlunghinweise. Hol dein Geld wieder und zahl bloss keine Gebühren. Übrigens: "Unser Service: Keine versteckten Kosten!" :D |
Zitat:
...das fällt mir jetzt erst auf :D |
Hohle dir die Kohle sofort zurück.
|
Jop, ist glaub ich besser so, du darfst die Bestellung nämlich erst stornieren, wenn sie bei dir angekommen ist, obwohl das eigentlich verboten ist.
|
Zitat:
Amosh, du übersiehst den Unterschied zwischen Stornierung und Widerruf: Stornierung: Du kannst eine Bestellung nur dann Stonieren, wenn noch keine Ware/Leistung erbracht wurde. Widerruf: Gilt erst wenn die Ware/Leistung geliefert/bereitgestellt wurde. Man beachte die Unterschiede. :) |
Kann man das Geld so ohne weiteres zurück buchen? oder muss es vom "verkäufer" überwiesen werden?
ich bin immer davon ausgegangen das etwas abgebuchtes zurückgeholt werden kann aber nicht wenn ich es überwiesen habe... |
Zitat:
Aber ich kenne es auch so, dass man Lastschriften zurück buchen lassen kann, Überweisungen allerdings nicht. Sicher bin ich mir da aber nicht, bin kein Bänker ;) |
Doch so kenn ich das auch. Wollte ich vor einiger Zeit schonmal machen, da hieß es das ich selbst überwiesenens nicht zurückbuchen kann.
|
ich kenns so, das man fehlüberweißungen zurückbuchen kann, aber das wäre ja hier nicht der fall :twink:
|
und wie deklarierst du eine "fehlüberweisung"?
ps: habe das mal bei ebay gemeldet und warte auf antwort... |
Der DEPP!
Heute ist die Karte angekommen. Ich könnt mich echt aufregen. Was is das für ne Pfeiffe :soangry: Jetzt kann ich die Ware mit Versichung zurückschicken, da er sonst sicher meint er habe nichts bekommen :mad: *kotttttttttttttt$$$zzzzzzz* |
Zitat:
|
Zitat:
Zitat:
du hast widerrufen, das Geld muss komplett zurücküberwiesen werden. Die Firma hat dir unverlangt ein Produkt gesandt und du musst es pfleglich aufbewahren, bis die Firma es abholt oder dir sagt, dass du es zurücksenden sollst (gegen Erstattung der Kosten). ... eigentlich... Ich würde das Ding auf eigene Kosten zurückschicken und mich sowohl in der Bewertung als auch bei Ebay direkt beschweren :D zu Stornierung und Widerruf: Stornieren kann man nur eine Bestellung, wenn der Kaufvertrag noch nicht geschlossen ist. Widerrufen nur einen abgeschlossenen Kaufvertrag ;) |
THX a lot ;)
Als Antwort kam jetzt: Zitat:
Zitat:
|
ok, ich kenne weder das deutsche Recht noch kenne ich mich bei Ebay aus. Aber trotzdem würde ich mich mal in die Lage des Verkäufers versetzen.
Der hat Dir (und andern) ein Angebot gemacht, du hast dieses angenommen (ob jetzt bewusst oder auf Grund eines Fehlers - deines Fehlers) und bekamst dafür die Ware. Diese willst Du jetzt nicht und jetzt soll der Verkäufer den ganzen Aufwand haben und sogar die Portokosten bezahlen? Das finde ich (wenn nicht rechtlich) so doch zumindest moralisch etwas verwerflich. |
ne fehlüberweißung ist wenn man sich bei der kontonr vertippt etc und das geld nicht auf dem zielkonto ankommt. ist meinem vater schon passiert ^^
|
@raptorsf: Der Verkäufer hätte sich ja auch entgegekommend zeigen können.
Zitat:
|
Hier geht es aber nicht ums bieten sondern um einen Sofortkauf. Was völlig anderes... ...demnach passt das nciht so ganz mit Spassbieten.
Zitat:
Zitat:
|
Was Ebay dazu meint:
Zitat:
|
grundsätzlich verstehe ich Dich ja Naos - aber versuche dich doch mal in die Lage des Verkäufers zu versetzen.
Beide Parteien (Du und der Verkäufer) seid ein Vertrag eingegangen. Er muss die Ware liefern, und du musst diese bezahlen. So lautet der Vertrag. Er hat Dir jetzt die Ware geliefert und du willst nicht bezahlen und gibst die Ware zurück. Ein allgemeines Rückgaberecht bzw. Rücktrittsrecht vom Vertrag gibt es (zumindest in der Schweiz) nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ueblicherweise nehmen natürlich die Verkäufer auf Kulanz die Ware zurück und geben dafür auch das Geld zurück. Aber der ganze Aufwand hat ja in dem Fall der Käufer (also Du) verursacht. Deswegen finde ich es nur normal, dass er versucht, den entstandenen Aufwand dem Verursacher (in dem Fall Du) weiterzubelasten. Stell dir mal vor, dass viele Käufer so handeln würde. Das Ergebnis wäre, dass der Verkaufspreis steigen würde, weil der Käufer damit rechnen muss, dass die Ware wieder zurückkommt und er entsprechend viel Aufwand hat. Die Zeche würden also schlussendlich die anderen Kunden bezahlen - und das wäre meiner Meinung nach nicht fair, das meinte ich mit moralisch. |
Zitat:
Sorry, raptor, das ist mal wieder ein absolut typischer schweizerischer Kommentar :D |
@Raptor: Yo, keine Ahnung wieviele das machen aber das ist Sache des Verkäufers. Das muss er eben in den Preis mit einkalkulieren. Und nicht nur er sondern alle gewerblichen Anbieter in ebay. Sorry, aber der Verkäufer tut mir kein Stückchen leid. Er kennt die rechtlichen Grundlage oder sollte sie kennen - somit hat sich die Sache. Wenn ihm das nicht passt muss er eben im Ausland verkaufen. Klar versuchen kann mans aber mal... ...ich sage nciht das ich das nicht machen würde.
|
Zitat:
Naos, machs doch so: Die Ware wurde dir trotz vorheriger Absage zugeschickt. Jetzt bezahlst du gerne die Versandkosten der Rücksendung - da kann ja der Verkäufer nichts zu - und zwar sobald dir die Kosten für die Lagerung erstattet wurden :D Mal im Ernst, ich würd den auslachen. Hey, ich kann das sogar machen, ich weiss nämlich, wo der Laden ist :eg: Ich glaub, ich fahr da mal mit Chaoskilla hin - im Zweifelsfall wird er halt gezwungen :D |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:24 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.7.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.