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Naos 14-03-2006 18:18

Ebayrecht bei Rücktritt vom Kauf
 
Habe einen Artikel bei einer Firma mit SOFORTKAUF "ersteigert" und bin, wie es bei einem Sofortkauf möglich ist, vom Kauf zurückgetreten. 1ne Stunde nach der Ersteigerung.

Is mir schonmal passiert, war auch kein Problem bzw. kostenlos.

Der aktuelle Anbieter kommt mir so:

"laut unserer AGB müssen wir 10 des Kaufpreises mindestens jedoch 7,50
Euro für eine Stornierung berechnen."

Das hab ich noch nie gehört. Ist das rechtens?

Germane45 14-03-2006 18:27

Schwierige Frage. :hmm:

1. Wurde bei dem Artikel vom Kauf auf deren AGB's hingewiesen?

2. Unterliegt der Verkäufer mit dem einstellen des Artikels bei E-bay nicht automatisch den Regeln von e-bay?

Ich würde mich zuallererst einmal bei e-bay erkundigen, ob der Verkäufer das machen kann.

Naos 14-03-2006 18:29

Wie denn erkundigen? Auf eine Email wart ich ewig! Und Links hab ich keine gescheiten gefunden...

Ironman 14-03-2006 18:29

WENN überhaupt dann nur, wenn es in der artikelbeschreibung stand oder in ihr auf die AGBs hingewiesen wurde (so viel ich weiß ;) )

Germane45 14-03-2006 18:32

Sicher wartet man lange auf Antwort, aber ich würde den Verkäufer auch lange warten lassen.
Schliesslich will er ja dein Geld.
Ich würde ihn aber vorab darüber informieren, das Du erst einmal die Rechtslage prüfen willst, bevor er dich abzockt.

Nemo 14-03-2006 18:33

Ich bin nicht 100%tig sicher, aber ist das nicht gegen das Fernkaufgesetz? Demnach müsen die ja alle Ware bis zu 14 Tage zurücknehmen, und dann dürften die ja auch keine zusätzliche Gebühr dafür verlangen...

Naos 14-03-2006 18:36

Ich habe schon überwiesen. Ich mach das imemr gleich per Onlinebanking..

AMD-Powered 14-03-2006 18:40

Nicht alle AGBs sind 100%ig rechtens, jedoch kann es auch Ausnahmen geben die im Widerspruch zum Verbraucherschutzgesetz stehen.

Wenn es (ich weis ja nicht was für ein Produkt oder Dienstleistung es ist) z.B. ein Produkt ist, welches individuell angefertigt wird und schon mit dessen Herstellung noch vor deinem Widerruf/Stornierung begonnen wurde kann es durchaus sein, das eine Storno-Gebühr berechnet werden darf. Hierzu müssen sie aber erstmals nachweisen das sie es auch taten (ist in solchen Fällen meist sehr schwammig).

Germane45 14-03-2006 18:40

Nemo hat nicht ganz unrecht.
Auf Neuware gibt es ein 14 tätiges Widerspruchsrecht.

Bei gebrauchten Artikeln sieht das schon wieder anders aus, wenn der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweist.

Naos 14-03-2006 18:45

Ist Neuware und nicht selbst angefertigt - ne Webcam: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...MEWN%3AIT&rd=1

AMD-Powered 14-03-2006 18:48

Zitat:

Zitat von Nemo
Ich bin nicht 100%tig sicher, aber ist das nicht gegen das Fernkaufgesetz? Demnach müsen die ja alle Ware bis zu 14 Tage zurücknehmen, und dann dürften die ja auch keine zusätzliche Gebühr dafür verlangen...


Stimmt schon Nemo, aber wen es sich dabei um Produkte handelt mit einem Warenwert unter 40,00€ können die Rücksendekosten zu deinen Lasten gehen, du hast dann zwar für das Produkt nichts gezahlt, aber für die Dienstleistung eines 3ten, in einem solchen Fall z.B. für die Post.

Sven 14-03-2006 18:50

14Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Gebühr dafür ist, meines Wissens nach, nicht erlaubt.

Nemo 14-03-2006 18:53

Naja, aber es fallen ja keine Rücksendekosten an, es wurde ja noch nix verschickt.
Ich gehe davon aus, das du schon eine Bestätigungsmail bekommen hattest? Weil, sonst wärst du aus dem Schneider.

AMD-Powered 14-03-2006 18:54

Richtig Sven, so würde ich es dann auch machen, wenn sie einem sooo dumm kommen und für die Stornierung Geld wollen, dann lass dir das Teil liefern und schick es innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware mit einer vorherigen Widerufsmail an die zurück.

EDIT:
@Nemo: In diesem Fall noch nicht! Mein Zitat bezog sich auf deine relativ allgemeine Aussage, von daher gab ich einen allgemeine Antwort. :twink: Wir meinen es ja alle nur gut mit Naos. :)

Germane45 14-03-2006 18:56

Zitat:

Angaben des Verkäufers zur Rücknahme:

Der Käufer hat das Recht, den Artikel zurückzugeben

Zahlungshinweise des Verkäufers
Bei Vertragsabschluss besteht ein zweiwöchiges Wiederrufs- und Kündigungsrecht zu Gunsten des Kunden. Die Widerrufsfrist beginnt mit Eingang der Lieferung beim Empfänger. Versand erfolgt ausschließlich nach dem Zahlungseingang mit DPD als versichertes Paket !!! Bitte veranlassen Sie die Bezahlung des fälligen Betrags INNERHALB VON 7 TAGEN. Verwendungszweck : Name , Artikelnummer, Ebayname bitte unbedingt angeben für eine schnelle Zuordnung Ihre Zahlung



Ich würde das Geld sofort zurückbuchen lassen, und e-bay informieren.



Naos 14-03-2006 19:03

Wo hast du das her?

Germane45 14-03-2006 19:05

Das stand ganz unten, unter dem Link.

Der_Mosch 14-03-2006 19:11

Bei Vertragsabschluss besteht ein zweiwöchiges Wiederrufs- und Kündigungsrecht zu Gunsten des Kunden.

Fertig. Steht unter Zahlunghinweise. Hol dein Geld wieder und zahl bloss keine Gebühren.

Übrigens: "Unser Service: Keine versteckten Kosten!" :D

Naos 14-03-2006 19:14

Zitat:

Zitat von Der_Mosch

Übrigens: "Unser Service: Keine versteckten Kosten!" :D

:rofl:

...das fällt mir jetzt erst auf :D

Germane45 14-03-2006 19:15

Hohle dir die Kohle sofort zurück.

Amosh 14-03-2006 19:22

Jop, ist glaub ich besser so, du darfst die Bestellung nämlich erst stornieren, wenn sie bei dir angekommen ist, obwohl das eigentlich verboten ist.

AMD-Powered 14-03-2006 19:31

Zitat:

Zitat von Amosh
Jop, ist glaub ich besser so, du darfst die Bestellung nämlich erst stornieren, wenn sie bei dir angekommen ist, obwohl das eigentlich verboten ist.


Amosh, du übersiehst den Unterschied zwischen Stornierung und Widerruf:

Stornierung: Du kannst eine Bestellung nur dann Stonieren, wenn noch keine Ware/Leistung erbracht wurde.

Widerruf: Gilt erst wenn die Ware/Leistung geliefert/bereitgestellt wurde.

Man beachte die Unterschiede. :)

ElDono0 14-03-2006 23:12

Kann man das Geld so ohne weiteres zurück buchen? oder muss es vom "verkäufer" überwiesen werden?


ich bin immer davon ausgegangen das etwas abgebuchtes zurückgeholt werden kann aber nicht wenn ich es überwiesen habe...

Magicq99 15-03-2006 00:20

Zitat:

Zitat von ElDono0
ich bin immer davon ausgegangen das etwas abgebuchtes zurückgeholt werden kann aber nicht wenn ich es überwiesen habe...

Das kenne ich auch so. Allerdings habe ich deswegen noch nie bei meiner Bank nachgefragt. Am besten gleich zur Bank gehen bzw. anrufen, wenn so etwas möglich ist gibt es dafür bestimmt eine Frist. Und die können Dir mit Sicherheit sagen ob das möglich ist.

Aber ich kenne es auch so, dass man Lastschriften zurück buchen lassen kann, Überweisungen allerdings nicht. Sicher bin ich mir da aber nicht, bin kein Bänker ;)

Naos 15-03-2006 08:15

Doch so kenn ich das auch. Wollte ich vor einiger Zeit schonmal machen, da hieß es das ich selbst überwiesenens nicht zurückbuchen kann.

Comet 15-03-2006 08:29

ich kenns so, das man fehlüberweißungen zurückbuchen kann, aber das wäre ja hier nicht der fall :twink:

Naos 15-03-2006 08:33

und wie deklarierst du eine "fehlüberweisung"?

ps: habe das mal bei ebay gemeldet und warte auf antwort...

Naos 15-03-2006 14:53

Der DEPP!

Heute ist die Karte angekommen. Ich könnt mich echt aufregen. Was is das für ne Pfeiffe :soangry:

Jetzt kann ich die Ware mit Versichung zurückschicken, da er sonst sicher meint er habe nichts bekommen :mad:

*kotttttttttttttt$$$zzzzzzz*

Amosh 15-03-2006 14:59

Zitat:

Zitat von AMD-Powered
Amosh, du übersiehst den Unterschied zwischen Stornierung und Widerruf:

Stornierung: Du kannst eine Bestellung nur dann Stonieren, wenn noch keine Ware/Leistung erbracht wurde.

Widerruf: Gilt erst wenn die Ware/Leistung geliefert/bereitgestellt wurde.

Man beachte die Unterschiede. :)

Ok, da haste wohl Recht. Danke für die Aufklärung. :)

gersultan 15-03-2006 15:21

Zitat:

Zitat von Naos
Der DEPP!

Heute ist die Karte angekommen. Ich könnt mich echt aufregen. Was is das für ne Pfeiffe :soangry:

Jetzt kann ich die Ware mit Versichung zurückschicken, da er sonst sicher meint er habe nichts bekommen :mad:

*kotttttttttttttt$$$zzzzzzz*

hast du dir eigentlich die AGB des Verkäufers mal angesehen? => §12 Widerrufsrecht

Zitat:

... ist der Kunde Verbraucher dann kann er seine Bestellung ohne Angaben von Gründen binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen...
aktuelle Rechtslage wäre eigentlich:

du hast widerrufen, das Geld muss komplett zurücküberwiesen werden. Die Firma hat dir unverlangt ein Produkt gesandt und du musst es pfleglich aufbewahren, bis die Firma es abholt oder dir sagt, dass du es zurücksenden sollst (gegen Erstattung der Kosten). ... eigentlich...

Ich würde das Ding auf eigene Kosten zurückschicken und mich sowohl in der Bewertung als auch bei Ebay direkt beschweren :D

zu Stornierung und Widerruf:

Stornieren kann man nur eine Bestellung, wenn der Kaufvertrag noch nicht geschlossen ist. Widerrufen nur einen abgeschlossenen Kaufvertrag ;)

Naos 15-03-2006 17:55

THX a lot ;)

Als Antwort kam jetzt:

Zitat:

> Guten Tag Dave atweb,
>
> Sie können grundsätzlich die von uns gelieferte Ware
> innerhalb der 14 Tagefrist ab Lieferdatum an uns
> zurück schicken .
> Bitte bedenken Sie dabei das das der Rückversand
> bis zu einem Warenwert von 40.-- € zu lasten des
> Kunden gehen, deswegen Schicken Sie uns die Ware in
> Originalverpackung. Sie erhalten von uns dann nur
> die Artikelkosten zurückerstattet.
> Wir nehmen grundsätzlich keine Nachnahme Sendungen
> an.
> Bei einem Warenwert über 40.-- € bitten wir um
> kurzen tel. Kontakt um dies mit Ihnen persönlich zu
> besprechen.
Ich daraufhin

Zitat:

Und selbstverständlich ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr von mind. 7,50€! Netter Versuch aber nicht mit mir.
Ich muss sagen ein stark unsportliches Verhalten!

Sie erhalten die Ware in Kürze zurück.

Mfg

raptorsf 15-03-2006 18:16

ok, ich kenne weder das deutsche Recht noch kenne ich mich bei Ebay aus. Aber trotzdem würde ich mich mal in die Lage des Verkäufers versetzen.

Der hat Dir (und andern) ein Angebot gemacht, du hast dieses angenommen (ob jetzt bewusst oder auf Grund eines Fehlers - deines Fehlers) und bekamst dafür die Ware.

Diese willst Du jetzt nicht und jetzt soll der Verkäufer den ganzen Aufwand haben und sogar die Portokosten bezahlen? Das finde ich (wenn nicht rechtlich) so doch zumindest moralisch etwas verwerflich.

Comet 15-03-2006 19:43

ne fehlüberweißung ist wenn man sich bei der kontonr vertippt etc und das geld nicht auf dem zielkonto ankommt. ist meinem vater schon passiert ^^

AMD-Powered 15-03-2006 20:05

@raptorsf: Der Verkäufer hätte sich ja auch entgegekommend zeigen können.

Zitat:

Zitat von Naos
...storniert.....1ne Stunde nach der Ersteigerung.

Es wäre kein Problem gewesen, die Stornierung ohne Verweis auf die AGB durchgehen zu lassen, aber der primäre Grund der Stornogebühr Klausel ist das abhalten von den Spassbietern. Darüber könnte man nun auch diskutieren, Fakt ist aber das sich in der Regel der Verkäufer und der Käufer noch nicht kennen und somit nicht wissen, was der gegenüber für ein Mensch ist und somit nur seltenst Ausnahmen zulassen. Zum anderen wäre es ja auch so das wenn der Verkäufer nun eine Ausnahme zugelassen hätte, sich dies "herumsprechen" und der Verkäufer so in eine "Zwickmühle" bringen könnte. ;)

Naos 15-03-2006 21:49

Hier geht es aber nicht ums bieten sondern um einen Sofortkauf. Was völlig anderes... ...demnach passt das nciht so ganz mit Spassbieten.

Zitat:

Zitat von McComet
ne fehlüberweißung ist wenn man sich bei der kontonr vertippt etc und das geld nicht auf dem zielkonto ankommt. ist meinem vater schon passiert ^^

Eine Fehlüberweisung tust du dann aber nicht rückgängig machen sondern das passiert automatisch da es ja den EMpfänger os nciht gibt. Is ebenso was völlig anderes.

Zitat:

Zitat von raptorsf
ok, ich kenne weder das deutsche Recht noch kenne ich mich bei Ebay aus. Aber trotzdem würde ich mich mal in die Lage des Verkäufers versetzen.

Der hat Dir (und andern) ein Angebot gemacht, du hast dieses angenommen (ob jetzt bewusst oder auf Grund eines Fehlers - deines Fehlers) und bekamst dafür die Ware.

Diese willst Du jetzt nicht und jetzt soll der Verkäufer den ganzen Aufwand haben und sogar die Portokosten bezahlen? Das finde ich (wenn nicht rechtlich) so doch zumindest moralisch etwas verwerflich.

Wuss?? Was hat das denn mit moral zu tun? Ich geh in einen Laden kaufe etwas sehe zuhause das meine Freundin es bereits gekauft hat und geh zurück und gebs zurück. Was soll ich denn da für Bedenken haben? Des weiteren muss sich der Verkäufer bewusst sein wenn er die Ware als Firma als Sofoertkauf anbietet er eben diesen Richtlinien unterworfen ist - ganz einfach. Also moralisch habe ich dabei null bedenken. Wenn ich Verkäufer wäre dann wäre dies ein ganz normales Geschäft gewesen - ich muss eben damit rechnen das der Kunde das Produkt wieder zurück gibt. Gerade als Powerseller sollte man sich darüber keinen Kopf mehr zerbrechen und schon garnicht jemanden noch 7,50€ abziehen! Ich finde eher das er moralische Bedneken haben sollte mir hier was vorzugaukeln. PFFFFF!!!

Naos 17-03-2006 09:20

Was Ebay dazu meint:

Zitat:

Hallo Herr Spak,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage zur rechtlichen Bindungswirkung. Mein
Name
ist Juergen Wendler. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

Zwischen Verkaeufer und Kaeufer kommt mit dem Ablauf eines bei eBay
eingestellten Angebots ein Kaufvertrag zustande.

Der Verkaeufer ist nach allgemeiner juristischer Vertragslehre dazu
verpflichtet, den Artikel zum Hoechstpreis an den Kaeufer abzugeben.
Der Kaeufer ist dazu verpflichtet, den Artikel zu diesem Preis
abzunehmen.

Nur in besonderen Faellen (z.B. Irrtum) kann entsprechend den allgemein
gueltigen zivilrechtlichen Vorschriften die Wirksamkeit dieses
Kaufvertrages angegriffen werden.

Bitte beachten Sie, dass uns eine individuelle Rechtsberatung vom
Gesetzgeber untersagt ist.
Fuer rechtsverbindliche Auskuenfte in Ihrem Einzelfall wenden Sie sich
bitte an einen Anwalt oder eine zugelassene Rechtsberatungsstelle.

Falls Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese E-Mail.
Ihr eBay Support-Team hilft Ihnen gerne.

Mit freundlichen Gruessen

Juergen Wendler

eBay Customer Support
:hmm:

raptorsf 17-03-2006 11:55

grundsätzlich verstehe ich Dich ja Naos - aber versuche dich doch mal in die Lage des Verkäufers zu versetzen.

Beide Parteien (Du und der Verkäufer) seid ein Vertrag eingegangen. Er muss die Ware liefern, und du musst diese bezahlen. So lautet der Vertrag.

Er hat Dir jetzt die Ware geliefert und du willst nicht bezahlen und gibst die Ware zurück. Ein allgemeines Rückgaberecht bzw. Rücktrittsrecht vom Vertrag gibt es (zumindest in der Schweiz) nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Ueblicherweise nehmen natürlich die Verkäufer auf Kulanz die Ware zurück und geben dafür auch das Geld zurück. Aber der ganze Aufwand hat ja in dem Fall der Käufer (also Du) verursacht. Deswegen finde ich es nur normal, dass er versucht, den entstandenen Aufwand dem Verursacher (in dem Fall Du) weiterzubelasten.

Stell dir mal vor, dass viele Käufer so handeln würde. Das Ergebnis wäre, dass der Verkaufspreis steigen würde, weil der Käufer damit rechnen muss, dass die Ware wieder zurückkommt und er entsprechend viel Aufwand hat. Die Zeche würden also schlussendlich die anderen Kunden bezahlen - und das wäre meiner Meinung nach nicht fair, das meinte ich mit moralisch.

Sven 17-03-2006 12:45

Zitat:

Zitat von raptorsf
Ein allgemeines Rückgaberecht bzw. Rücktrittsrecht vom Vertrag gibt es (zumindest in der Schweiz) nicht.

Gibt es aber in Deutschland....
Sorry, raptor, das ist mal wieder ein absolut typischer schweizerischer Kommentar :D

Naos 17-03-2006 14:12

@Raptor: Yo, keine Ahnung wieviele das machen aber das ist Sache des Verkäufers. Das muss er eben in den Preis mit einkalkulieren. Und nicht nur er sondern alle gewerblichen Anbieter in ebay. Sorry, aber der Verkäufer tut mir kein Stückchen leid. Er kennt die rechtlichen Grundlage oder sollte sie kennen - somit hat sich die Sache. Wenn ihm das nicht passt muss er eben im Ausland verkaufen. Klar versuchen kann mans aber mal... ...ich sage nciht das ich das nicht machen würde.

Der_Mosch 17-03-2006 14:20

Zitat:

Zitat von raptorsf
Er hat Dir jetzt die Ware geliefert und du willst nicht bezahlen und gibst die Ware zurück. Ein allgemeines Rückgaberecht bzw. Rücktrittsrecht vom Vertrag gibt es (zumindest in der Schweiz) nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Kleine Korrektur: Der Verkäufer hat Ware geliefert, vor dessen Kauf Naos schon nach einer Stunde nach dem Kauf zurückgetreten ist.

Naos, machs doch so: Die Ware wurde dir trotz vorheriger Absage zugeschickt. Jetzt bezahlst du gerne die Versandkosten der Rücksendung - da kann ja der Verkäufer nichts zu - und zwar sobald dir die Kosten für die Lagerung erstattet wurden :D
Mal im Ernst, ich würd den auslachen. Hey, ich kann das sogar machen, ich weiss nämlich, wo der Laden ist :eg: Ich glaub, ich fahr da mal mit Chaoskilla hin - im Zweifelsfall wird er halt gezwungen :D


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